Ein wenig Familienrecht: Die Trennungslösung

Eine Trennungslösung ist eine Vereinbarung von Ehegatten oder Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, um das Erbe im Fall des Todes eines Ehegatten oder Lebenspartners gemeinsam zu regeln. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Vorerbe ein und legen die Nacherben, die sogenannten Dritten, fest. Bei einer Trennungslösung wird also die Erbreihenfolge bestimmt.

Tritt der Todesfall eines Ehegatten ein, erbt der hinterbliebene Ehepartner den Anteil des Verstorbenen. Der Hinterbliebene tritt als Vorerbe ein und übernimmt somit den Nachlass des Verstorbenen. Die Nacherben treten erst nach dem zweiten Todesfall das Erbe an. Sie sind in der Nachlassregelung bei der Trennungslösung als Ersatzerben der Ehegatten eingetragen. Stirbt der hinterbliebene Ehepartner, übernehmen die Nach- beziehungsweise Ersatzerben den Nachlass.

Getrenntes Vermögen bei Trennungslösung

Ein wichtiges Merkmal der Trennungslösung ist, dass die Vermögenswerte beziehungsweise Nachlassanteile beider Ehegatten getrennt behandelt werden. Das bedeutet, dass der hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner das Erbe getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten muss. In der Praxis bedeutet das, dass der Hinterbliebene beispielsweise die geerbten Anteile an Immobilien nicht verkaufen oder gar verschenken darf. Der Hinterbliebene ist den Nacherben gegenüber dazu verpflichtet, den Nachlass des Erstverstorbenen zu erhalten und somit den Nachlass für die Dritten zu erhalten.

Wann macht eine Trennungslösung Sinn?

Eine Trennungslösung ist vorteilhaft, wenn Sie zum Beispiel Ihre Kinder absichern möchten. Da der hinterbliebene Ehegatte seinen geerbten Anteil nicht veräußern darf, ist der Nachlass für die Nacherben gesichert.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
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