Wozu wird der Totenschein ausgestellt?

Bei einem Totenschein handelt es sich um eine Urkunde, die den Tod eines Menschen bestätigt. Das Dokument kann nur von einem Arzt, in manchen Bundesländern auch von einem Notarzt, ausgestellt werden. Der Totenschein wird ebenfalls als Todesbescheinigung oder als Leichenschauschein, der sogenannte L-Schein, bezeichnet.

Die Feststellung des Todes muss immer durch einen Arzt und nach einer gründlichen Untersuchung erfolgen. Mit der Bestätigung des Todes stellt der Arzt den Totenschein aus. Das Dokument umfasst vier Seiten und besteht aus einem vertraulichen und einem nicht-vertraulichen Teil. Beide Teile werden getrennt voneinander zugestellt. Der vertrauliche Teil muss in manchen Bundesländern bei Gesundheitsämtern oder Krematorien vorgelegt werden. Bei einem unnatürlichen Todesfall wird er zudem auch an die Staatsanwaltschaft und die Rechtsmedizin weitergeleitet.

Mit dem nicht-vertraulichen Teil des Totenscheins können Sie beim Standesamt den Eintrag ins Sterberegister und die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen. Diese wiederum benötigen Sie, um weitere Schritte, beispielsweise die Bestattung, zu regeln.

Zurück

Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.