Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Wer sich gedanklich mit seinem Nachlass auseinandersetzt, stößt früher oder später auf das Thema Testament. Dieses wird oft auch als „letzter Wille“ bezeichnet. Doch wofür ist ein Testament überhaupt nützlich? Wie ist der Testamentsvollstreckung Ablauf? Und wie lange ist die Testamentsvollstreckung Dauer?

Wofür ein Testament schreiben?

Grundsätzlich hat jeder das Recht, ein Testament zu verfassen. Dies sollten Sie immer in Betracht ziehen, wenn Sie Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge bei der Regelung Ihres Nachlasses wünschen, einzelne Vermögensgegenstände im Zuge eines Vermächtnisses explizit jemanden vermachen oder aber eine Testamentsvollstreckung anordnen möchten. Ein schriftliches Dokument ist hierzu unerlässlich. Als Verfasser bzw. Testierender können Sie so sicherstellen, dass Ihre Wünsche in Bezug auf ihren Nachlass berücksichtigt werden. Der oder die Empfänger wiederum haben im Erbstreit einen gültigen Nachweis darüber, dass diese Regelung Ihrem freien Willen entspricht.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung muss ein Testament nicht zwingend notariell beurkundet werden; dies bringt jedoch einige Vorteile mit sich: Beispielsweise prüft ein Notar, ob das Dokument alle rechtlichen Erfordernisse erfüllt und bringt Ihre Wünsche in einen rechtlichen Rahmen. Notare hinterlegen Ihr Testament sodann beim zuständigen Nachlassgericht und veranlassen die Registrierung im zentralen Testamentsregister. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch in jedem Falle aufgefunden und durch das Nachlassgericht eröffnet wird und nicht gegen Ihren Willen geändert oder vernichtet werden kann.

Selbstverständlich ist ein notarielles Testament nicht in Stein gemeißelt. Sie haben auch hier jederzeit die Möglichkeit, Ihre Meinung zu ändern und Ihr Testament neu zu fassen.

Wie ist der Testamentsvollstreckung Ablauf?

Bereits beim Verfassen des Testaments muss zwingend die Anordnung der Testamentsvollstreckung aufgenommen sein. Ohne diese Anordnung findet keine Testamentsvollstreckung statt. Die Person des Testamentsvollstreckers können Sie hierbei auch bereits namentlich bestimmen. Es empfiehlt sich, den- oder diejenige im Vorfeld darüber zu informieren und deren Bereitschaft zu erfragen. Jemanden aus dem Kreis der Erben zu benennen ist nicht verboten, in vielen Fällen jedoch weniger ratsam. Besser ist es, einen neutralen Testamentsvollstrecker zu wählen, der den Erben gegenüber mit einer gewissen Distanz auftritt.

Können oder möchten Sie keinen Testamentsvollstrecker selbst wählen, haben Sie auch die Möglichkeit, dem Nachlassgericht die Benennung zu überlassen.

Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, den Nachlass gemäß den Wünschen des Verfassers (Erblassers) abzuwickeln und/oder zu verwalten.

Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt nicht mit der Eröffnung des Testaments oder mit der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, sondern explizit mit der Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht. An dieser Stelle sei erwähnt, dass niemand zur Annahme des Amtes verpflichtet ist.

Wie ist die Testamentsvollstreckung Dauer?

Die Dauer einer Testamentsvollstreckung ist von Nachlass zu Nachlass unterschiedlich und letztlich von der Substanz des Nachlasses als auch von Ihren Wünschen abhängig. Bei komplexen Sachverhalten kann sich die Abwicklung durchaus über mehrere Jahre hinziehen oder ist aufgrund Ihrer Anordnung als Dauertestamentsvollstreckung von vornherein über Jahre angelegt. Gesetzlich ist die Testamentsvollstreckung übrigens auf maximal 30 Jahre begrenzt.

Besteht das Erbe beispielsweise rein aus Bankguthaben, kann sich die Abwicklung recht zügig gestalten, wobei auch hier zu beachten ist, dass der Testamentsvollstrecker verpflichtet ist, alle Punkte eines Nachlasses zur Klärung (Wohnverhältnisse, Vertragsverhältnisse, Forderungen für und gegen den Nachlasses) zu bringen, bevor er die Auseinandersetzung - also Aufteilung des Nachlasses - an die Erben vornehmen darf.

Ist jedoch gebundenes Kapital wie beispielsweise Immobilien, geschlossene Fonds, Stiftungen oder sonstige Vermögenswerte Gegenstand des Erbes, kann sich die Abwicklung über mehrerer Jahre hinziehen.

Die Testamentsvollstreckung endet,

  • sobald der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben vollständig erledigt hat oder
  • er sein Amt niederlegt und kein Nachfolger gefunden wird oder

er durch das Nachlassgericht aus seinem Amt entlassen wird.

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