Was ist ein Schlusserbe?

Bei einem Schlusserben handelt es sich um eine Person, die als letzte Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen (entspricht dem Erblasser) hat. Für gewöhnlich kommen Schlusserben im sogenannten Berliner Testament vor. Hier setzen sich die Eheleute gleichzeitig als alleinige Erben ein. Das heißt: Verstirbt ein Ehepartner, erbt der andere das gesamte Vermögen. Erst nach dem Tode beider Ehepartner sind die Schlusserben erbberechtigt.

Wer zählt zu den Schlusserben?

Versterben beide Elternteile, treten in der Regel die eigenen Kinder als Schlusserben ein. Im gemeinschaftlichen Testament können auch andere Personen als Schlusserben eingesetzt werden. Neben den Enkelkindern kommen Pflegekinder, Nichten, Neffen, sonstige Familienmitglieder oder nicht Verwandte, aber auch gemeinnützige Organisationen infrage. Als Schlusserben sind mehrere Personen gleichzeitig einsetzbar.

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