Das Vermächtnis mit Bedingungen - Das Rückvermächtnis

Unter einem Rückvermächtnis versteht man ein Vermächtnis, das an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dabei gehört der Bedachte (Vermächtnisnehmer) nicht zu den Erben. Die rechtmäßigen Erben sind jedoch verpflichtet, dem Bedachten den Vermögensvorteil zuzugestehen.

Wie sieht ein Rückvermächtnis in der Praxis aus?

Ein Rückvermächtnis liegt beispielsweise dann vor, wenn der Erblasser einer bestimmten Person sein Auto zur zeitlich begrenzten Nutzung vermacht. Nach Ablauf der Nutzungsfrist muss der Bedachte das Auto an die Erben des Erblassers zurückgeben.

Ein Vermächtnis mit Auflagen

Das Rückvermächtnis kann an verschiedene Bedingungen geknüpft sein. Der Erblasser kann in seinem Testament festhalten, dass der vermachte Gegenstand nach Ablauf einer bestimmten Frist oder nach Erreichen eines bestimmten Alters an die Erben zurückgegeben werden muss. Dabei muss gesagt sein, dass diese Verfügung rechtlich bindend ist und im Streitfall vor Gericht durchgesetzt werden kann. Auf jeden Fall lohnt es sich, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, damit die Wünsche des Erblassers auch tatsächlich eingehalten werden. Im Gegensatz zum Testament erfordert ein Vermächtnis keine festgesetzte Form. Dem Erblasser wird maximale sprachliche Freiheit eingeräumt. Allerdings sollte das Vermächtnis möglichst eindeutig formuliert sein, sodass keine Zweifel aufkommen. Der im Vermächtnis Bedachte sollte sich von vornherein über die Bedingungen im Klaren sein.

Die Möglichkeit eines Rückvermächtnisses erlaubt es dem Erblasser, mit maximaler Freiheit über seinen Nachlass zu verfügen. Will der Erblasser beispielsweise nicht, dass bestimmte in seinem Nachlass befindliche Gegenstände an die rechtmäßigen Erben übergehen, kann er diese mithilfe eines Rückvermächtnisses derjenigen Person vermachen, die ihm am geeignetsten erscheint. Die Erben müssen sich dem Willen des Erblassers fügen, können jedoch die Rückgabe des Gegenstandes erwirken, sobald die im Vermächtnis festgehaltene Bedingung aufgetreten ist - wenn nötig sogar vor Gericht.

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