Rechtsschutzversicherung des Erblassers

Allgemein enden nicht alle Versicherungen des Erblassers automatisch. Worauf Erben und Abwickler von Nachlässen nach dem Ableben des Erblassers in Bezug auf die Rechtsschutzversicherung achten müssen, erfahren Sie hier.

Wird die Rechtsschutzversicherung an die Erben übertragen?

Ja, die Rechtsschutzversicherung wird für den restlichen Versicherungszeitraum auf den Erben übertragen. Erben dürfen die Versicherungspolice außerdem auf ihren Namen umschreiben lassen und gelten in der Folge als rechtskräftige Versicherungsnehmer.

Wie wird die Rechtsschutzversicherung beendet?

Schlagen Erben die Erbschaft aus und gibt es auch keinen weiteren Mitversicherten, erlischt automatisch die Versicherungspolice. Nehmen Erben die Erbschaft an, können sie unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist die Rechtsschutzversicherung schriftlich kündigen.

Müssen Erben Rückstände der Rechtsschutzversicherung übernehmen?

Ausstehende Beitragszahlungen sind von den Erben, sofern sie das Erbe annehmen, zu begleichen. Das Erbrecht sieht vor, dass Erblasser nicht nur Gewinne und Vermögen an ihre Erben übertragen, sondern auch Verbindlichkeiten und Schulden.

Worauf ist bei einer Rechtsschutzversicherung noch zu achten?

Die Rechtsschutzversicherung ist über das Ableben des Versicherungsnehmers zu informieren. Als Nachweis reicht die Nummer der Versicherungspolice und die Sterbeurkunde.

Übernehmen Sie die Versicherungspolice vom Erblasser, müssen Sie für das Umschreiben der Versicherungspolice Ihre Personalien der Versicherung übermitteln.

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