Das Quotenvermächtnis als Sonderform des Vermächtnisses

Ein Quotenvermächtnis liegt dann vor, wenn der Vermächtnisnehmer einen Anteil an der gesamten Erbschaft erhält. Somit stellt das Quotenvermächtnis eine Sonderform des herkömmlichen Vermächtnisses dar. Der Erblasser erhält bei einem Quotenvermächtnis keine fixe und vorab festgelegte Summe, sondern eine bestimmte Quote vom Nachlass. Diese Quote legt fest, welchen Anteil vom Nachlass der Vermächtnisnehmer bekommen soll. Es besteht demnach ein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe des Nachlasses und der genauen Summe des Vermächtnisses.

Das Quotenvermächtnis als Teilungsvorschrift

Juristen bezeichnen ein Quotenvermächtnis auch als Teilungsvorschrift, weil der Erblasser noch zu Lebzeiten darüber bestimmt, dass der Nachlass zwischen dem Vermächtnisnehmer und den Erben aufgeteilt werden soll. Das Quotenvermächtnis unterscheidet sich dadurch sehr stark von einem herkömmlichen Vermächtnis, in welchem der Erblasser festlegt, welche Gegenstände der Vermächtnisnehmer aus dem Nachlass erhalten soll. Bei dem Quotenvermächtnis jedoch ist angegeben, in welcher Höhe der Vermächtnisnehmer am gesamten Erbe beteiligt werden soll.

Welche Vorteile hat ein Quotenvermächtnis?

Der Vermächtnisnehmer profitiert dadurch vom Quotenvermächtnis, dass die unterschiedlichsten wirtschaftlichen Entwicklungen ihn langfristig nicht weiter tangieren. Denn ganz unabhängig davon, wieviel das Geld zum Zeitpunkt des Erbfalls wert ist, erhält der Vermächtnisnehmer stets einen genau bestimmten Anteil am Nachlass. Der Vermächtnisnehmer wird also stets fair am Nachlass beteiligt und ist keinen äußeren Faktoren bzw. wirtschaftlichen Gefahren ausgesetzt.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
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