Der 2. in der Reihe – das Nachvermächtnis

Von einem Nachvermächtnis spricht man in dem Fall, wenn der Erblasser einen Vorvermächtnisnehmer und einen Nachvermächtnisnehmer bestimmt hat. Der Nachvermächtnisnehmer erhält einen bestimmten Gegenstand vom Vorvermächtnisnehmer.

Was genau ist ein Nachvermächtnis?

Ein Nachvermächtnis liegt dann vor, wenn der Erblasser einen bestimmten Gegenstand mehreren Personen vermacht - und zwar in zeitlicher Aufeinanderfolge. Ab einem gewissen Zeitpunkt oder nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses ist der erste Vermächtnisnehmer (Vorvermächtnisnehmer) verpflichtet, den Gegenstand an den zweiten Vermächtnisnehmer (Nachvermächtnisnehmer) auszuhändigen.

Der Erblasser kann beispielsweise seinen Wagen einem Vorvermächtnisnehmer vermachen, der das Auto dem Nachvermächtnisnehmer übergeben muss, sobald dieser das 18. Lebensjahr vollendet hat. Im Gegensatz zum Vorerben bestehen für den Vorvermächtnisnehmer keine Verfügungsbeschränkungen. Im Testament muss die Anordnung des Nachvermächtnisses genau angegeben werden.

Unterschied zwischen Nachvermächtnis und Nacherbschaft

Beim Nachvermächtnis handelt es sich lediglich um einen bestimmten Gegenstand, der ab einem bestimmten Zeitpunkt den Besitzer wechseln soll. Anders hingegen verhält es sich bei der Nacherbschaft. Als Nacherbe erbt man vom Vorerben die gesamte Erbschaft. Das Nachvermächtnis kann von dem Erblasser auch dann eingesetzt werden, wenn er verhindern will, dass ein bestimmter Gegenstand einer bestimmten Person zufällt oder er möchte, dass der Gegenstand über mehrere Generationen hinweg in der Familie bleibt.

Das Nachvermächtnis erlaubt es Ihnen, Gegenstände, die Ihnen besonders wichtig sind, der geeigneten Person zu vermachen.

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