Was ist eine Nachlassleiche in der Nachlassabwicklung?

Definition: 

„Nachlassleiche“ ist ein umgangssprachlicher Begriff aus der Praxis in Nachlassabteilungen, Kanzleien und bei Nachlasspflegern. Gemeint sind unbearbeitete oder nur halbherzig geführte Nachlassakten, die über längere Zeit liegen bleiben und im Arbeitsablauf „vergessen“ werden. Der Ausdruck ist kein rechtlicher Fachbegriff, sondern eine informelle Bezeichnung für verwaltungsinterne Altlasten.

Typische Merkmale einer Nachlassleiche:

Die Akte liegt monatelang oder sogar jahrelang ohne nennenswerte Bearbeitung.

Wichtige Ermittlungsschritte wurden nicht oder nur lückenhaft durchgeführt.

Es fehlen aktuelle Kontostände, Nachlassverzeichnisse oder Gläubigerabgleiche.

Kommunikation mit Beteiligten ist eingeschlafen oder wird nur reaktiv geführt.

Ursachen:

  • Überlastung der Sachbearbeitung

  • Unklare Zuständigkeiten

  • Schwierige, aber ungelöste Ermittlungslagen

  • Mangelnde Priorisierung oder fehlende Fristenkontrolle

Auswirkungen:

  • Verzögerte Nachlassabwicklung

  • Unzufriedenheit bei Erben, Gläubigern oder Gerichten

  • Gefahr von Rechtsnachteilen (z. B. Fristversäumnissen)

  • Image- und Vertrauensverlust für die bearbeitende Stelle

Praxishinweise:

  • Regelmäßige Fristen- und Wiedervorlagenkontrolle

  • Dokumentation des aktuellen Bearbeitungsstands

  • Klare Priorisierung auch bei komplexen Fällen

  • Frühzeitige Eskalation, wenn externe Unterstützung nötig ist

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