„Nachlassleiche“ ist ein umgangssprachlicher Begriff aus der Praxis in Nachlassabteilungen, Kanzleien und bei Nachlasspflegern. Gemeint sind unbearbeitete oder nur halbherzig geführte Nachlassakten, die über längere Zeit liegen bleiben und im Arbeitsablauf „vergessen“ werden. Der Ausdruck ist kein rechtlicher Fachbegriff, sondern eine informelle Bezeichnung für verwaltungsinterne Altlasten.
Die Akte liegt monatelang oder sogar jahrelang ohne nennenswerte Bearbeitung.
Wichtige Ermittlungsschritte wurden nicht oder nur lückenhaft durchgeführt.
Es fehlen aktuelle Kontostände, Nachlassverzeichnisse oder Gläubigerabgleiche.
Kommunikation mit Beteiligten ist eingeschlafen oder wird nur reaktiv geführt.
Überlastung der Sachbearbeitung
Unklare Zuständigkeiten
Schwierige, aber ungelöste Ermittlungslagen
Mangelnde Priorisierung oder fehlende Fristenkontrolle
Verzögerte Nachlassabwicklung
Unzufriedenheit bei Erben, Gläubigern oder Gerichten
Gefahr von Rechtsnachteilen (z. B. Fristversäumnissen)
Image- und Vertrauensverlust für die bearbeitende Stelle
Regelmäßige Fristen- und Wiedervorlagenkontrolle
Dokumentation des aktuellen Bearbeitungsstands
Klare Priorisierung auch bei komplexen Fällen
Frühzeitige Eskalation, wenn externe Unterstützung nötig ist