Was ist ein Nacherbe?

Dem Nacherben kommt im deutschen Erbrecht eine bestimmte Bedeutung zu. Geregelt ist der Nacherbe im § 2100 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hernach kann ein Erblasser die Person, die er testamentarisch zu einem Erben bestimmen möchte, als Nacherben einsetzen. Damit wird der Nacherbe erst zum Erbe, wenn der Nacherbfall eintritt. Der Nacherbfall tritt ein, wenn der Vorerbe verstirbt oder aus anderen Gründen die Erbschaft nicht antritt.

Der Nacherbe kann gegenüber dem Vorerben keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dieses Recht stünde ihm nur zu, wenn er testamentarisch nicht von dem Erblasser berücksichtigt wurde. § 2306 BGB billigt ihm diesen Anspruch allerdings zu, wenn der Nacherbe zuvor die Erbschaft ausschlägt.

Tritt die Nacherbfolge nicht innerhalb eines Zeitraums von dreißig Jahren nach dem Erbfall ein, erlischt die testamentarische Einsetzung des Erblassers. Der Vorerbe muss sich dann an keinerlei Auflagen mehr halten. Überdies ist der Erblasser berechtigt, den Vorerben nach § 2136 BGB von den Beschränkungen zu befreien, die er gegenüber dem Nacherben zu erfüllen hat. Ein befreiter Vorerbe darf Grundstücke veräußern oder Gegenstände aus der Erbschaft zu seinem eigenen Vorteil nutzen. Eine gänzliche Befreiung ist jedoch ausgeschlossen.

Das Gesetz sieht überdies vor, dass ein Nacherbe seine späteren Rechte absichern darf. Hierfür kann er verlangen, dass der Vorerbe den testamentarisch übertragenen Bargeldbestand ohne Risiken anlegt und zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn der Vorerbe die Erbschaft schädigt.

Die Anordnung einer Nacherbschaft erweist sich nicht in jedem Fall als sinnvoll. Sie ist aber empfehlenswert, wenn kinderlose Paare als Erben eingesetzt werden sollen oder es sich um ein Geschiedenen-Testament handelt. Auch zur Regelung der Unternehmensnachfolge kann die Nacherbschaft eines Erben per Testament bestimmt werden. Sie ist außerdem von Vorteil, wenn der Vorerbe unter Verschwendungssucht leidet oder er wegen einer chronischen Bedürftigkeit besonders geschützt werden muss.

Bei Festsetzung der Erbschaftsteuer kann der Nacherbe den steuerlichen Freibetrag geltend machen, der ihm auch als Stellung eines Erben zustehen würde.

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