Lebensversicherung im Nachlass

Ob und wann Lebensversicherungen auch in den Nachlass fallen, kommt darauf an, was der Versicherungsnehmer, also der Erblasser, im Zuge des Bezugsrechts bestimmt hat bzw. welche Versicherungsbedingungen dem Vertag zugrunde liegen.Lebensversicherung ist auch nicht gleich Lebensversicherung. Dabei wird systematisch zwischen einer Kapitallebens- und einer Risikolebensversicherung unterschieden.

Kapitallebensversicherung

Diese setzt sich zum Ziel, Guthaben für das Alter anzuhäufen und gleichzeitig einen Schutz für Hinterbliebene im Todesfall abzubilden. So wird zu einem bestimmten Zeitpunkt oder durch das Ableben eine festgesetzte Kapitalsumme freigegeben.Zugriff auf die vollständige Versicherungsleistung hat dann eine bezugsberechtigte Person, die vom Versicherungsnehmer „hinterlegt“ und bei der Versicherungsgesellschaft angegebenen wurde.

Erst dann, wenn eine solche Zuweisung nicht vorgenommen wurde, erhalten die Erben den Zugriff auf den finanziellen Vermögenswert. Natürlich kann der Versicherungsnehmer auch direkt bestimmen, dass die Versicherungsleistung in den Nachlass fallen soll.

In beiden Fällen gilt es zwangsläufig, eine Erbschaftssteuerpflicht zu berücksichtigen; insbesondere die Steuerfreibeträge.Allerdings kann die Kapitallebensversicherung unter Umständen auch weitergeführt werden: Dies ist dann möglich, wenn die verstorbene Person in erster Linie als Prämienzahler in Erscheinung getreten ist und keine Regelung hinsichtlich der Auflösung fixiert wurde.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung erfüllt hingegen den Zweck der Hinterbliebenenversorgung, indem die Hinterbliebenen eine vereinbarte Versicherungssumme erhalten.

Bei jährlichen Einzahlungen zwischen 100 und 300 Euro kann mit einer Versicherungssumme in Höhe von 200.000 Euro gerechnet werden. Dabei werden die Höhe der Versicherungssumme sowie die monatlich zu erbringenden Einzahlungen immer personenbezogen festgelegt.

Sinnvoll ist eine solche Versicherung, wenn beispielsweise ein Hauskredit abgezahlt wird, eine Familie auf ein festes Einkommen angewiesen ist oder keine Heirat stattgefunden hat – in einem solchen Fall entfällt sogar die Witwenrente.

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