Kettenschenkung als Steuersparmodell

Besonders bei der Übertragung größerer Vermögenswerte stehen viele vor einer Herausforderung. Gerne möchte man seinen Kindern und anderen Erben so viel Vermögen wie möglich hinterlassen. Gleichzeitig ist die Erbschaftsteuer ein großes Thema in diesen Fällen. Daher wurde in der Vergangenheit nach mehreren Möglichkeiten gesucht, wie diese Steuerzahlungen auf ein nötiges Minimum reduziert werden können. Eine Möglichkeit dabei ist die sogenannte Kettenschenkung.

Was bedeutet Kettenschenkung?

Normalerweise werden bei einer unentgeltlichen Übertragung von Vermögen in Deutschland Steuern fällig. Dabei wird zwischen zwei möglichen Fällen unterschieden: Der Schenkung und der Erbschaft. Da für diese beiden Formen der Übertragung verschiedene Steuerfreibeträge eingeräumt werden, kann dieser Umstand für die Steuerersparnis genutzt werden. Diese Freibeträge werden so genutzt, dass eine Schenkung von Vermögen zunächst auf „Mittelspersonen“ durchgeführt wird, die ihrerseits das Vermögen weiter auf die „Endempfänger“ übertragen. Durch das geschickte Nutzen der Freibeträge kann die Schenkung so gesteuert werden, dass keine Steuerzahlung ausgelöst wird.

Ist die Kettenschenkung legal?

Auch wenn es sich im ersten Moment vielleicht nach einer illegalen Steuerumgehung anhört, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in höchster Instanz diese Möglichkeit der Schenkung als zulässig bestätigt. Allerdings gelten gewisse Voraussetzungen dafür, um nicht den Tatbestand des „Rechtsmissbrauchs“ zu erfüllen.

So darf es beispielsweise bei der Schenkung an die Mittelsperson keine rechtliche Verpflichtung geben, dass diese das Geld an den Endempfänger überträgt. Die Vermögenswerte müssen von den Mittelspersonen freiwillig an den Endempfänger übertragen werden. Auch zeitliche Fristen zwischen den einzelnen Transaktionen können entscheidend sein. Denn um Freibeträge voll ausnutzen zu können, müssen in vielen Fällen mindestens zehn Jahre zwischen den Schenkungen an die Mittelspersonen vergangen sein. Weiterhin darf die erste Schenkung an die Mittelsperson nicht im gleichen zeitlichen Zusammenhang mit der zweiten Schenkung an den Endempfänger erfolgen. Eine Rechtsberatung kann hier jedoch genaue Auskunft geben und eine solide und fundierte Antwort liefern.

Weitere Voraussetzungen

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg der Kettenschenkung ist das Vertrauen in die Mittelsperson(en). Denn aufgrund der fehlenden rechtlichen Verpflichtung zur „Weiterschenkung“ kann hier Vermögen in teils beträchtlichem Umfang einbehalten werden, was jedoch nicht dem Willen des Schenkenden entspricht. Sollten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der Mittelspersonen bestehen, sollten daher lieber andere Formen der Vermögensübertragung erwogen werden. Aufgrund der Risiken wird dieses Modell am häufigsten unter Familienangehörigen praktiziert. In dieser Konstellation sind auch die steuerlichen Freibeträge oft sehr vorteilhaft, sollten jedoch im Vorfeld unbedingt nochmal genau geprüft werden. Denn nur wenn die steuerlichen Vorteile mögliche Risiken überwiegen, sollte diese Form der Schenkung in Betracht gezogen werden.

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