Die Katastrophenklausel im Testament: Vorsorge für den Ernstfall

Die Katastrophenklausel, auch als „Erstberichtigungsklausel“ oder „Ersatzerbenklausel“ bekannt, ist eine wichtige Bestimmung im Testament, die das Eintreten unvorhersehbarer Ereignisse regeln soll. Sie wird oft verwendet, um sicherzustellen, dass das Vermögen des Erblassers in bestimmten Fällen wie einem gemeinsamen Versterben von vorgesehenen Erben, wie etwa Ehepartnern oder gesamten Familien, gezielt an Dritte übergeht.

Definition und Zweck einer Katastrophenklausel

Die Katastrophenklausel tritt in Kraft, wenn alle im Testament genannten Erben gleichzeitig oder kurz nacheinander versterben und somit kein direkter Erbe mehr existiert. Sie ermöglicht es, in solchen Ausnahmesituationen Ersatzerben zu benennen, um Streitigkeiten oder eine gesetzliche Erbfolge zu vermeiden.

Vorteile der Katastrophenklausel

  • Vermeidung der gesetzlichen Erbfolge: Die Erbfolge wird so individuell geregelt, anstatt automatisch dem gesetzlichen Schema zu folgen.
  • Schutz des Nachlasses: Das Vermögen bleibt im Sinne des Erblassers gesichert, auch wenn der primäre Erbkreis entfällt.
  • Flexibilität: Durch diese Klausel können beispielsweise Stiftungen oder wohltätige Organisationen als Ersatzerben eingesetzt werden, wenn alle anderen Erben ausfallen.

Beispiele für Szenarien, in denen eine Katastrophenklausel sinnvoll ist

  • Familienlücke: Wenn eine ganze Familie gemeinsam auf Reisen ist und ein Unglück eintritt.
  • Unvorhergesehene Ereignisse: Naturkatastrophen oder Unfälle, bei denen alle Erben betroffen sind.

Eine gut durchdachte Katastrophenklausel bietet Sicherheit und stellt sicher, dass das Vermögen des Erblassers in Extremsituationen nach seinen Vorstellungen weitergegeben wird.

Zurück

Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.