Die Katastrophenklausel, auch als „Erstberichtigungsklausel“ oder „Ersatzerbenklausel“ bekannt, ist eine wichtige Bestimmung im Testament, die das Eintreten unvorhersehbarer Ereignisse regeln soll. Sie wird oft verwendet, um sicherzustellen, dass das Vermögen des Erblassers in bestimmten Fällen wie einem gemeinsamen Versterben von vorgesehenen Erben, wie etwa Ehepartnern oder gesamten Familien, gezielt an Dritte übergeht.
Die Katastrophenklausel tritt in Kraft, wenn alle im Testament genannten Erben gleichzeitig oder kurz nacheinander versterben und somit kein direkter Erbe mehr existiert. Sie ermöglicht es, in solchen Ausnahmesituationen Ersatzerben zu benennen, um Streitigkeiten oder eine gesetzliche Erbfolge zu vermeiden.
- Vermeidung der gesetzlichen Erbfolge: Die Erbfolge wird so individuell geregelt, anstatt automatisch dem gesetzlichen Schema zu folgen.
- Schutz des Nachlasses: Das Vermögen bleibt im Sinne des Erblassers gesichert, auch wenn der primäre Erbkreis entfällt.
- Flexibilität: Durch diese Klausel können beispielsweise Stiftungen oder wohltätige Organisationen als Ersatzerben eingesetzt werden, wenn alle anderen Erben ausfallen.
- Familienlücke: Wenn eine ganze Familie gemeinsam auf Reisen ist und ein Unglück eintritt.
- Unvorhergesehene Ereignisse: Naturkatastrophen oder Unfälle, bei denen alle Erben betroffen sind.
Eine gut durchdachte Katastrophenklausel bietet Sicherheit und stellt sicher, dass das Vermögen des Erblassers in Extremsituationen nach seinen Vorstellungen weitergegeben wird.