Was ist das Katasteramt?

Das Katasteramt - Behörde für die Vermessung und Kartografierung von Grundstücken

Das Katasteramt ist eine staatliche oder kommunale Behörde, in deren Verantwortung alle amtlichen Aufgaben des Vermessungswesens liegen. In einigen Bundesländern werden die Katasterämter auch als Vermessungsamt oder ganz modern als Amt für Bodenmanagement bezeichnet. Ganz gleich wie das Katasteramt genannt wird, liegt die wichtigste Aufgabe der Behörde in der Vermessung von Grundstücken und Flurstücken. Aus diesen Vermessungen folgt die amtliche Kartografierung. Auch Landschaften und Seegebiete werden vom Katasteramt vermessen und kartografiert. Das Wort Kataster ist die Ableitung des französischen Wortes "cadastre", was frei mit dem Wort "Register" oder "Auflistung" übersetzt werden kann.

Das Katasteramt führt in der Behörde ein Liegenschaftskataster

Das Katasteramt ist eine wichtige Behörde für private, kommunale und gewerbliche Bauherren. Da das Amt nach dem Vermessen das Land kartografiert, wird ein sogenanntes Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis der Grundstücke geführt. Diese Aufgabe ist besonders wichtig. Als Eigentümer eines Grundstücks oder eines Hauses haben Sie die Möglichkeit beim Katasteramt einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, eine Flur- oder Liegenschaftskarte oder einen Bebauungsplan anzufordern. Auch ein Grundbuchauszug stellt Ihnen das Katasteramt als Nachweis zur Verfügung. Der Auszug dient als rechtlicher Beweis von Eigentum und Besitz einer Immobilie. Die Kopien von Grundbuchauszügen oder Flurkarten sind gegen Gebühr erhältlich. Haben Sie auf einem Grundstück gebaut oder abgerissen, können Sie die Veränderung auf dem Vermessungs- oder Katasteramt melden und eintragen lassen.

Das Katasteramt ist für die Kartierung der einzelnen Liegenschaften zuständig

Wie bereist erwähnt, ist die wichtigste Aufgabe des Katasteramts die Führung des Liegenschaftskatasters. Allerdings hat das Amt viele weitere Aufgaben. Dazu zählen zum Beispiel die Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren wie Flurbereinigungen oder Umlegungen von Grundstücken, Auswertungen und Neukartografierungen von Flur- und Grundstücksgrenzen sowie deren Kartierung. Die Gebäude und Flurstücke werden von den Mitarbeitern des Katasteramts in Landkarten eingetragen. Die einzelnen Liegenschaften erhalten eine eigene Nummer und es wird die Größe der Fläche und verschiedene Eigenschaften hinterlegt. Zusammengesetzt ergibt sich daraus die sogenannte Katasterkarte.

Zurück

Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.