Testierfehler und Anfechtung bei Irrtum in der Testamentsgestaltung im Erbrecht

Ein Irrtum bei der Testamentsgestaltung liegt vor, wenn der Erblasser sich bei der Abfassung seines Testaments über die rechtlichen oder tatsächlichen Folgen seiner Anordnungen täuscht. Solche Irrtümer können zu einer Testamentsanfechtung durch die Erben führen, um den letzten Willen des Erblassers entsprechend zu korrigieren oder das Testament für ungültig zu erklären.

Zu den häufigsten Irrtümern gehören Missverständnisse über die gesetzliche Erbfolge, die genaue Bedeutung juristischer Begriffe oder die Annahme falscher Tatsachen, wie zB die Annahme von Vermögenswerten, die in Wahrheit nicht existieren. Wird ein Irrtum nachgewiesen, kann das Testament oder Teile davon angefochten und neu ausgelegt werden.

Um Missverständnisse und Irrtümer zu vermeiden, ist es ratsam, bei der Abfassung des Testaments rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit oder dem mutmaßlichen Willen des Erblassers können auch gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, um den tatsächlichen Willen zu ermitteln.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.