Ein Irrtum bei der Testamentsgestaltung liegt vor, wenn der Erblasser sich bei der Abfassung seines Testaments über die rechtlichen oder tatsächlichen Folgen seiner Anordnungen täuscht. Solche Irrtümer können zu einer Testamentsanfechtung durch die Erben führen, um den letzten Willen des Erblassers entsprechend zu korrigieren oder das Testament für ungültig zu erklären.
Zu den häufigsten Irrtümern gehören Missverständnisse über die gesetzliche Erbfolge, die genaue Bedeutung juristischer Begriffe oder die Annahme falscher Tatsachen, wie zB die Annahme von Vermögenswerten, die in Wahrheit nicht existieren. Wird ein Irrtum nachgewiesen, kann das Testament oder Teile davon angefochten und neu ausgelegt werden.
Um Missverständnisse und Irrtümer zu vermeiden, ist es ratsam, bei der Abfassung des Testaments rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit oder dem mutmaßlichen Willen des Erblassers können auch gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, um den tatsächlichen Willen zu ermitteln.