Internationales Erbrecht und grenzüberschreitende Nachlassregelungen

Das internationale Erbrecht wird relevant, wenn der Erblasser Vermögen oder Erben in verschiedenen Ländern hat. In solchen Fällen stellt sich die Frage, welches nationale Erbrecht Anwendung findet und wie die Nachlassabwicklung koordiniert wird. Internationale Nachlassfälle können komplex sein, da unterschiedliche Rechtsordnungen und Steuerregelungen der betroffenen Länder berücksichtigt werden müssen.

Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) hat im europäischen Raum eine Vereinheitlichung eingeführt, die festgelegt wurde, dass in der Regel das Recht des Landes zur Anwendung kommt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies kann durch den Erblasser jedoch durch eine Rechtswahl im Testament abgeändert werden.

Außerhalb der EU gilt häufig das jeweilige nationale Recht des Landes, in dem sich das Vermögen befindet. Bei grenzüberschreitenden Erbschaften ist es ratsam, rechtliche rechtliche Rat einzuholen, um die Erb- und steuerlichen Verpflichtungen in den verschiedenen Ländern zu koordinieren und abzusichern. Internationale Testamente können helfen, klare Regelungen für den Nachlass zu schaffen und Missverständnisse oder Verzögerungen in der Nachlassabwicklung zu vermeiden.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.