Informationsrecht des Erben zur Nachlassaufklärung im Erbrecht

Das Informationsrecht des Erben  ist ein grundlegendes Recht, das dem Erben die Möglichkeit gibt, sich über den Umfang und den Zustand des Nachlasses zu informieren. Dieses Recht ist besonders relevant, um Klarheit über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers zu erlangen und fundierte Entscheidungen hinsichtlich der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft treffen zu können.

Erben haben das Recht, von Miterben, Nachlassverwaltern oder Testamentsvollstreckern Auskunft über den Nachlass zu verlangen. Dies umfasst die Einsicht in alle wichtigen Dokumente, wie z.B. Kontoauszüge, Verträge oder Steuerunterlagen. Auch über wertvolle Gegenstände, Grundstücke, Immobilien oder bestehende Schulden muss der Erbe informiert werden.

Bei der Verwaltung des Nachlasses sind der Testamentsvollstrecker oder Miterben verpflichtet, dem Erben auf Anfrage umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen. Wird das Informationsrecht verletzt oder nicht beachtet, kann der Erbe gerichtlich Auskunft verlangen, um seine Rechte durchzusetzen.

Das Informationsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassabwicklung und sorgt dafür, dass der Erbe eine vollständige Transparenz über den Nachlass erhält. Nur so kann eine ordnungsgemäße Aufteilung und Verwaltung des Nachlasses erfolgen.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.