Die Indizwirkung im Erbrecht beschreibt die Bedeutung von äußeren Umständen und Verhaltensweisen, die Rückschlüsse auf den letzten Willen des Erblassers zulassen. Diese wird vor allem dann relevant, wenn es Unklarheiten oder Widersprüche in Bezug auf ein Testament gibt, oder wenn gar kein Testament vorhanden ist.
Sie sind jedoch keine eindeutigen Beweise, sondern bieten lediglich Anhaltspunkte, die bei der Interpretation des mutmaßlichen Willens des Erblassers helfen können.
Gerichte greifen auf Indizien zurück, wenn es darum geht, den wirklichen Willen des Erblassers festzustellen, insbesondere wenn Zweifel an der Echtheit eines Testaments bestehen oder wenn die Testierfähigkeit des Erblassers infrage steht. Auch im Fall der sogenannten "Testamentsanfechtung" kann die Indizwirkung eine Rolle spielen, wenn z.B. Erben argumentieren, dass der Erblasser unter einem Irrtum gehandelt oder äußeren Druck erfahren hat.
Die Indizwirkung allein reicht jedoch in der Regel nicht aus, um formale Mängel eines Testaments zu übergehen oder eine gesetzliche Erbfolge vollständig auszuhebeln. Sie dient vielmehr der Unterstützung und Ergänzung vorhandener Beweismittel und Rechtsgrundlagen.