Bedeutung der Indizwirkung bei der Feststellung des Erblasserwillens im Erbrecht

Die Indizwirkung im Erbrecht beschreibt die Bedeutung von äußeren Umständen und Verhaltensweisen, die Rückschlüsse auf den letzten Willen des Erblassers zulassen. Diese wird vor allem dann relevant, wenn es Unklarheiten oder Widersprüche in Bezug auf ein Testament gibt, oder wenn gar kein Testament vorhanden ist.

  • Indizien können unter anderem
  • aus mündlichen Äußerungen,
  • handschriftlichen Notizen oder
  • dem Verhalten des Erblassers in Bezug auf sein Vermögen abgeleitet werden.

Sie sind jedoch keine eindeutigen Beweise, sondern bieten lediglich Anhaltspunkte, die bei der Interpretation des mutmaßlichen Willens des Erblassers helfen können.

Gerichte greifen auf Indizien zurück, wenn es darum geht, den wirklichen Willen des Erblassers festzustellen, insbesondere wenn Zweifel an der Echtheit eines Testaments bestehen oder wenn die Testierfähigkeit des Erblassers infrage steht. Auch im Fall der sogenannten "Testamentsanfechtung" kann die Indizwirkung eine Rolle spielen, wenn z.B. Erben argumentieren, dass der Erblasser unter einem Irrtum gehandelt oder äußeren Druck erfahren hat.

Die Indizwirkung allein reicht jedoch in der Regel nicht aus, um formale Mängel eines Testaments zu übergehen oder eine gesetzliche Erbfolge vollständig auszuhebeln. Sie dient vielmehr der Unterstützung und Ergänzung vorhandener Beweismittel und Rechtsgrundlagen.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.