Eine Immobilienerbschaft liegt vor, wenn eine Person durch Erbschaft Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie erwirbt. Beim Tod des Erblassers geht das Eigentum an der Immobilie automatisch auf den Erben über, wobei dieser jedoch auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten übernimmt. Dies umfasst etwaige Hypotheken, Grundschulden oder Mietverhältnisse.
Erben von Immobilien sind gesetzlich verpflichtet, den Eigentumsübergang ins Grundbuch eintragen zu lassen. Diese Eintragung ist notwendig, um offiziell als neuer Eigentümer anerkannt zu werden. Dabei kann es zu zusätzlichen Kosten wie Notargebühren und Grundbuchkosten kommen.
Im steuerlichen Bereich unterliegt die Immobilienerbschaft der Erbschaftssteuer, wobei Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser gelten. Die Steuerbemessung erfolgt in der Regel auf Grundlage des aktuellen Verkehrswerts der Immobilie.
Zusätzlich können sich durch die Immobilienerbschaft weitere Fragen ergeben, etwa in Bezug auf die Nutzung der Immobilie, die Aufteilung unter mehreren Erben oder die eventuelle Notwendigkeit eines Verkaufs, um Schulden des Erblassers zu begleichen. Gerade bei Erbengemeinschaften kann die Entscheidung über den zukünftigen Umgang mit der Immobilie zu Konflikten führen, die eine einvernehmliche Lösung erfordern.