Was ist ein Hoffolgezeugnis?

Definition: 

Das Hoffolgezeugnis ist ein spezielles Zeugnis des Landwirtschaftsgerichts, das die Person des Hoferben ausweist. Es dient als Nachweis der Erbfolge für einen Hof im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) und ersetzt insoweit den Erbschein für diesen Sondernachlass.
 

Rechtsgrundlage:

  • §§ 18 ff. HöfeO

  • Zuständig: Landwirtschaftsgericht (§ 1 LwVG)

  • Anwendbar nur in Bundesländern, die die HöfeO eingeführt haben (z. B. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein)
     

Inhalt:

  • Bezeichnung des Hofes (Grundbuchblatt, Lage)

  • Name des Erblassers

  • Name des Hoferben und Grundlage der Hoferbfolge (gesetzlich oder testamentarisch)

  • Zeitpunkt des Erbfalls

  • Eventuelle Beschränkungen (z. B. Nacherbfolge)
     

Abgrenzung zum Erbschein:

  • Das Hoffolgezeugnis betrifft ausschließlich den Hof nach HöfeO.

  • Der Erbschein umfasst den gesamten Nachlass und wird vom Nachlassgericht erteilt.

  • In der Praxis werden häufig beide Dokumente parallel benötigt, wenn neben dem Hof weiteres Vermögen vorhanden ist.
     

Antragsverfahren:

  • Antragsberechtigt: Hoferbe oder jeder Beteiligte mit berechtigtem Interesse (z. B. Miterbe, Gläubiger)

  • Zustellung:Antrag beim Landwirtschaftsgericht

  • Unterlagen: Sterbeurkunde, Testament (mit Eröffnungsprotokoll), Grundbuchauszug, ggf. weitere Nachweise

  • Ermittlung der Hoferbfolge:Vorrang eines wirksamen Testaments; ansonsten gesetzliche Hoferbfolge (§§ 4 ff. HöfeO; regelmäßig der älteste geeignete Abkömmling)

  • Verfahren: Anhörung der Beteiligten, Beschluss des Gerichts, Ausstellung des Zeugnisses
     

Praxisrelevante Probleme:

  • Streit über die Hofeigenschaft im Grundbuch (Hofvermerk)

  • Anfechtung der Hoferbenstellung durch übergangene Abkömmlinge

  • Pflichtteilsproblematik mit Sonderregelung in § 12 HöfeO

  • Einschränkungen bei der Testamentsvollstreckung über den Hof

  • Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung des Hoferben (§ 6 Abs. 6 HöfeO)
     

Bedeutung für die Nachlassabwicklung:

  • Erforderlich für die Grundbuchumschreibung von Hofgrundstücken

  • Keine Wirkung für übrige Nachlassgegenstände außerhalb des Hofes

  • Getrenntes Verfahren neben dem Erbscheinverfahren; fehlende Abstimmung kann zu Verzögerungen führen

Zurück