Hinterlegungsschein

Der Hinterlegungsschein ist die Bestätigung, dass ein Testament oder Erbvertrag in amtlicher Verwahrung liegt. Er wird dem Testierenden als Nachweis ausgestellt bzw. übersandt.

Wichtig: Der Hinterlegungsschein ersetzt nicht das Testament. Er hilft aber, die Verwahrung nachzuweisen und das Dokument leichter zuzuordnen.

Querverweise: Aufbewahrung des Testaments, Testamentseröffnung, Amtliche Verwahrung

Zurück

Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.