Die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde weist das Bestehen einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft nach. Sie ist insbesondere relevant für:
die gesetzliche Erbfolge,
den Nachweis der Ehegattenstellung,
die amtliche Verwahrung eines gemeinschaftlichen Testaments,
güterrechtliche Fragen (z. B. Zugewinnausgleich).
Auch diese Urkunde kann beim zuständigen Standesamt erneut angefordert werden.
Querverweise: Ehegattentestament, Gesetzliche Erbfolge, Zugewinnausgleich, Amtliche Verwahrung