Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde

Die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde weist das Bestehen einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft nach. Sie ist insbesondere relevant für:

  • die gesetzliche Erbfolge,

  • den Nachweis der Ehegattenstellung,

  • die amtliche Verwahrung eines gemeinschaftlichen Testaments,

  • güterrechtliche Fragen (z. B. Zugewinnausgleich).

Auch diese Urkunde kann beim zuständigen Standesamt erneut angefordert werden.

Querverweise: Ehegattentestament, Gesetzliche Erbfolge, Zugewinnausgleich, Amtliche Verwahrung

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.