Hausratversicherung im Nachlass

Trotz der Trauer müssen Hinterbliebene nach einem Todesfall einiges beachten und organisieren. Zu diesem Bereich zählen auch die Versicherungsverträge des Verstorbenen. Einige können von den Erben übernommen oder fristgerecht gekündigt werden. Bei anderen erlischt der Versicherungsschutz automatisch nach dem Tod des Versicherungsnehmers.

Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung bleibt noch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers bestehen.

Die Hinterbliebenen sind verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft schriftlich über den Todesfall zu informieren. Als Nachweis dienen die Originalpolice, eine Sterbeurkunde und eine Geburtsurkunde.

Sollte während dieser zwei Monate ein Erbe das Haus oder die Wohnung samt Inventar übernehmen, wird die Person automatisch zum neuen Versicherungsnehmer des bestehenden Vertrags.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn der Erbe bereits eine Hausratsversicherung besitzt. Andernfalls bleibt nur der Weg über eine ordentliche Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

Wenn keiner der Erben das Haus oder die Wohnung übernimmt, läuft der Vertrag nicht weiter. In dem Fall endet der Versicherungsvertrag spätestens mit der Auflösung des Haushalts.

Wurde die Jahresprämie bereits entrichtet, erfolgt eine anteilige Rückerstattung des Beitrags. Diese wird berechnet ab dem Tag, an dem der Versicherungsgesellschaft die schriftliche Mitteilung über den Tod des Versicherungsnehmers vorliegt. Deshalb ist es sinnvoll, die Versicherung zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Hausratsversicherung ist Bestandteil der versicherungstechnischen Grundversorgung und versichert den gesamten Hausrat.

Schutz besteht vor Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Vandalismus, Hagel und Sturm. Im Rahmen der Außenversicherung greift die Hausratversicherung auch bei Raub, sofern das Erlangen unter Anwendung oder Androhung von Gewalt stattfindet.

Übernehmen Erben das Haus oder die Wohnung des Verstorbenen, sollten sie in keinem Fall auf die Hausratversicherung verzichten. Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse können im schlimmsten Fall richtig teuer werden.

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