Was ist eine Güterstandsschaukel?

Definition: 

Die Güterstandsschaukel ist ein erbrechtlich und steuerlich genutztes Gestaltungsinstrument, bei dem Eheleute den bestehenden Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben und anschließend erneut begründen. Ziel ist, durch den fiktiven Zugewinnausgleich Vermögen steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt (§ 5 Abs. 2 ErbStG).

Rechtsgrundlage:

  • §§ 1363 ff. BGB (Zugewinngemeinschaft)

  • § 1378 BGB (Zugewinnausgleich)

  • § 5 Abs. 2 ErbStG (steuerliche Befreiung)

Ablauf:

  1. Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch notariellen Ehevertrag (Wechsel in Gütertrennung oder Gütergemeinschaft).

  2. Berechnung und Ausgleich des Zugewinns – der Ausgleichsanspruch kann in Geld oder durch Übertragung von Vermögenswerten erfüllt werden.

  3. Neubegründung der Zugewinngemeinschaft – ebenfalls durch notariellen Vertrag.

Zweck:

  • Steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehegatten

  • Vermögensangleichung bei großen Differenzen im Zugewinn

  • Vorweggenommene Erbfolge innerhalb der Ehe

  • Gestaltung zur Reduzierung der Erbschaftsteuerlast im späteren Erbfall

Vorteile:

  • Keine Schenkungsteuer auf den Zugewinnausgleich (§ 5 Abs. 2 ErbStG)

  • Flexibel nutzbar bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder anderen Vermögenswerten

  • Möglichkeit der mehrfachen Anwendung im Eheverlauf

Nachteile und Risiken:

  • Notar- und ggf. Grundbuchkosten

  • Steuerfreiheit nur, wenn tatsächlich Zugewinn ausgeglichen wird – bloße Scheinkonstruktionen können vom Finanzamt angegriffen werden

  • Bei anschließender Scheidung kann der neu begründete Zugewinn erneut zu Ausgleichsansprüchen führen

  • Gefahr der Unwirksamkeit bei Verstoß gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder bei Gläubigerbenachteiligung

Praxisrelevante Anwendungsfälle:

  • Unternehmensnachfolge in der Ehe

  • Übertragung von Immobilien auf den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten

  • Nutzung von Wertsteigerungen zur Vermögensverschiebung vor einem Erbfall

  • Vermögensplanung bei sehr unterschiedlichen Anfangsvermögen

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.