Wann liegt eine Geschäftsunfähigkeit vor?

Die Geschäftsunfähigkeit wird mit dem § 104 BGB gesetzlich geregelt.

Der Definition nach besteht diese, wenn das 7. Lebensjahr nicht vollendet ist oder es aufgrund einer krankhaften Störung der Person nicht gegeben ist, geschäftsfähig agieren zu können.

In diesem Fall kommt es zu einer medizinischen Untersuchung, welche die Geschäftsunfähigkeit feststellt.

In Deutschland wird rechtlich die Geschäftsfähigkeit als Sonderfall der Handlungsfähigkeit deklariert. Dabei ist festzuhalten, dass sich die deutschen Vorschriften lediglich auf die Menschen der deutschen Staatsangehörigkeit beziehen.

Ausländer können nur durch ihr Heimatland und deren rechtlichen Verordnungen als geschäftsfähig bzw. geschäftsunfähig eingestuft werden. Mit der Einbürgerung entfällt eine zuvor erworbene Geschäftsfähigkeit nicht, falls dieser nach dem deutschen Recht nicht geschäftsfähig wäre. In Deutschland wird in Altersstufen von der Geschäftsunfähigkeit unter 7 Jahren über die beschränkte Geschäftsfähigkeit bis zur vollen Geschäftsfähigkeit unterschieden.

Die Geschäftsunfähigkeit besagt, dass selbständig keine Rechtsgeschäfte getätigt werden können. Es dürfen keine Willenserklärungen wirksam abgegeben werden.

Für Vertragsabschlüsse werden gesetzlich bestimmte Vertreter benötigt. Bei Kindern sind es in aller Regel die Erziehungsberechtigten.

Eine Geschäftsunfähigkeit bei volljährigen Personen erfolgt über ein Gerichtsverfahren. Zu diesem Zwecke wird ein Gutachter bestimmt. Dieser bestätigt die Geschäftsunfähigkeit vor dem Richter. Die Geschäftsfähigkeit wird für den Abschluss von Verträgen benötigt sowie um den Abschluss eines Erbvertrages zu vollziehen. Ausnahmefälle bestehen bei Verheirateten sowie Verlobten. In diesem Fall kann mit einer beschränkten Geschäftsfähigkeit ein Vertrag mithilfe der gesetzlichen Vertreter, einem Vormund oder durch die Genehmigung des Familiengerichtes abgeschlossen werden.

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