Ein Geldvermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, in der ein bestimmter Geldbetrag zugunsten einer oder mehrerer Personen festgelegt wird. Es handelt sich um eine Form des Vermächtnisses, bei dem der Erblasser einem Begünstigten (auch Vermächtnisnehmer genannt) eine finanzielle Zuwendung zukommen lässt, ohne ihn zum Erben zu machen. Im Unterschied zur Erbschaft erwirbt der Vermächtnisnehmer nicht den gesamten Nachlass oder Teile davon, sondern lediglich den im Testament festgelegten Geldbetrag.
- Fester Geldbetrag : Der Erblasser bestimmt im Testament eine konkrete Summe, die der Vermächtnisnehmer erhalten soll.
- Begünstigter : Der Begünstigte eines Geldvermächtnisses kann eine natürliche Person, eine juristische Person (zB ein Unternehmen oder eine Stiftung) oder eine gemeinnützige Organisation sein.
- Kein Erbe : Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern erhält lediglich den Geldbetrag, der ihm zugewendet wurde.
- Pflicht zur Auszahlung : Das Erbe ist verpflichtet, das Geldvermächtnis an den Vermächtnisnehmer auszuzahlen, es sei denn, der Nachlass ist überschuldet.
- Keine Haftung : Der Vermächtnisnehmer haftet in der Regel nicht für Schulden des Erblassers, da er kein Erbe ist.
Der Erblasser könnte in seinem Testament festlegen: „Ich vermache meiner Nichte Sophie 10.000 Euro.“ Sophie erhält in diesem Fall den festgelegten Geldbetrag, ohne eine Erbin zu sein.
Ein Geldvermächtnis kann für Privatpersonen, aber auch für wohltätige Zwecke genutzt werden, beispielsweise wenn der Erblasser einen Teil seines Vermögens einer gemeinnützigen Organisation vermachen möchte.