Wofür benötigt man ein Europäisches Nachlasszeugnis?

Erblasser müssen zu Lebzeiten festlegen, welches Erbrecht nach ihrem Ableben anzuwenden ist, wenn Erbvermögen innerhalb der Europäischen Union verteilt ist. Erben benötigen als Nachweis ihres Erbrechts ein europäisches Nachlasszeugnis, wenn ein grenzüberschreitender Erbanspruch besteht.

Was ist ein EU-Nachlasszeugnis?

Das EU-Nachlasszeugnis ist ein Ausweisdokument für Erben, die internationale Erbansprüche innerhalb der Europäischen Union durchsetzen müssen. Das Dokument ist nur für den Erben gültig, der das Nachlasszeugnis nach EU-Recht im zuständigen Staat beantragt.

Wo ist das europäische Nachlasszeugnis zu beantragen?

Das hängt davon ab, ob der Erblasser die Rechtswahl getroffen hat und selbst bestimmt, welches Recht gültig ist. In der Regel wird das Recht des Staates angewandt, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Wohnsitz hatte.

Wird das EU-Nachlasszeugnis automatisch ausgestellt?

Nein, Erbberechtigte sind verpflichtet, das europäische Nachlasszeugnis selbstständig zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich, in welchem Staat Sie das Zeugnis beantragen müssen und welche Rechtsvorschriften gelten. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt vor Ort beraten.

Wie lange ist das europäische Nachlasszeugnis gültig?

Ab dem Ausstellungsdatum ist das EU-Nachlasszeugnis sechs Monate gültig. Sie müssen nach Erhalt des Dokuments damit beginnen, Ihre Erbansprüche zu wahren.

Welche Dokumente benötigen Erbberechtigte?

  1. Ausweisdokumente zur Identifizierung der eigenen Identität.
  2. Totenschein des Staates, in dem der Erblasser verstorben ist.
  3. Falls vorhanden, das Testament des Erblassers.
  4. Unterlagen, die belegen, erbberechtigt zu sein.

Was kostet das europäische Nachlasszeugnis?

Die Kosten richten sich nach dem Erbvermögenswert und den gesetzlichen Vorschriften des europäischen Staates, in dem Sie das Erbe durchsetzen.

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