Was ist unter „Ersatzerbe" zu verstehen?

Dabei handelt es sich um einen Erben, der vom Erblasser benannt wird, sollte der erstgenannte Erbe ausfallen. Das kann unterschiedliche Ursachen haben und vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls vorkommen. Der Ersatzerbe erlangt keinerlei Recht, weder vor dem Erbfall, noch nachdem der Erbe die Erbschaft angetreten hat.


Wann fällt der Erbe aus?

Ein Erbe fällt dann aus, wenn er selbst vor Antritt des Erbes stirbt bzw. sich der Erbschaft entschlägt, weil diese zum Beispiel Schulden beinhaltet. Zudem kann der Erbe als erbunfähig erklärt oder das Testament erfolgreich angefochten werden.


Wann greift die gesetzliche Erbfolge?

Das ist dann der Fall, wenn es keinen Ersatzerben gibt. Zunächst kommen die im Testament genannten Erben und Ersatzerben zum Zug. Fallen diese aus, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies geschieht dann, wenn sich aus der Formulierung des letzten Willens kein Schluss auf mögliche Ersatzerben schließen lässt.


Wer kann als Ersatzerbe benannt werden?

Dafür besteht Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jede Person Ersatzerbe sein kann, den der Erblasser einsetzen möchte.


Warum ist es ratsam, einen Ersatzerben zu nennen?

Da niemand wissen kann, was passiert, ist es immer gut, einen Ersatzerben zu benennen. Somit kann der Erblasser auf Nummer sicher gehen, dass im Erbfall mit seinem Nachlass verfahren wird, wie er es für richtig hält. Kein Erblasser möchte, dass jemand sein Erbe bekommt, der ihn hintergangen oder sich nie gekümmert hat. Deshalb ist es umso wichtiger, dass das Testament so präzise wie möglich formuliert wird und Ersatzerben bestimmt werden.

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