Was ist ein Erbverzicht und was ist zu beachten?

Bei einem Erbverzicht handelt es sich um eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person auf ihr Erbrecht verzichtet. Wer diese Entscheidung trifft, für den können verschiedene Gründe ausschlaggebend sein. So lassen sich auf diese Art beispielsweise Konflikte vermeiden, indem ein über Generationen ererbtes Familienvermögen gewahrt wird. Darüber hinaus sprechen steuerliche Faktoren, Vorwegabfindungen sowie die Übertragung von Vermögen auf andere Personen für einen Erbverzicht.

Der Erbverzicht wird immer durch einen Vertrag mit dem Erblasser beim Notar beurkundet und von beiden Parteien unterzeichnet. Bei dieser Vorgehensweise muss beachtet werden, dass auch die Abkömmlinge des Verzichtenden davon betroffen sind und aus der gesetzlichen Erbfolge ausscheiden. Sofern nichts anderes in der Vereinbarung steht, wird demzufolge der gesamte Stamm erbrechtlich so behandelt, als wäre er nicht existent. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nur auf einen bestimmten Teil des Erbes zu verzichten. So lässt sich unter anderem festlegen, ob der gesetzliche Pflichtteil davon unberührt bleibt. Der Verzichtende gehört zwar nicht mehr zu den gesetzlichen Erben, kann jedoch den ihm zustehenden Pflichtteil nach dem Tod des Erblassers geltend machen.

In jedem Fall ist es wichtig, sich mit den Auswirkungen eines Erbverzichtes ausführlich vertraut zu machen, ehe weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Hierbei erspart eine anwaltliche oder notarielle Fachberatung allen Beteiligten unnötigen Ärger und Enttäuschungen. Übrigens, wenn sich im Laufe der Zeit die Gegebenheiten ändern und beide Parteien einverstanden sind, lässt sich ein Erbverzicht auch wieder rückgängig machen. Dies kann allerdings nur zu Lebzeiten des Erblassers und des Verzichtenden geschehen. Für den Aufhebungsvertrag bedarf es ebenfalls der notariellen Beurkundung.

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