Besitzer und Eigentümer sind zwei Paar Schuhe

Der Begriff Erbschaftsbesitzer wird von Laien oftmals mit dem eines Erben verwechselt. Jedoch handelt es sich hierbei vielmehr um eine Person, die unrechtmäßig etwas aus einem Nachlass erlangt hat und sich weigert, dieses dem eigentlichen Erben auszuhändigen. Dabei kann es sich um einen Gegenstand oder ein Recht aus einem Nachlass, einen vollständigen Nachlass oder aber einen Teil eines Nachlasses handeln.

Begriffsklärung inklusive Szenarien aus der Praxis

Ein Beispiel ist ein enterbter Verwandter, der dem Irrtum verfällt, ein Erbrecht zu besitzen, und sich aus diesem Grund Gegenstände oder Rechte aus dem Nachlass zu eigen macht.

In die Kategorie der Erbschaftsbesitzer gehören außerdem ein Vorerbe, der glaubt das Vollerbrecht zu besitzen sowie ein Miterbe, der sich unrechtmäßig ein Alleinerbrecht anmaßt.

Der entscheidende Unterschied zu einem klassischen Diebstahl besteht hier in der ungerechtfertigten Überzeugung des Erben, ein Anrecht auf das Erbe zu haben.

Exkurs: Abgrenzung zwischen Eigentümer und Besitzer

Zur Verdeutlichung empfiehlt sich ein Ausflug in die Rechtskunde, in der ganz klar zwischen Eigentum und Besitz unterschieden wird. Während der Eigentümer das alleinige Recht an der jeweiligen Sache behält, hat der Besitzer wenigstens vorübergehend die tatsächliche Kontrolle darüber. Im Falle der Vermietung von Eigentum beispielsweise gehört dem Eigentümer das jeweilige Objekt weiterhin. Durch die Zahlung von Miete wird dieses jedoch für die Dauer der Mietzeit von der mietenden Person in Besitz genommen. Im Falle von Diebstahl oder einem scheinbaren Erbschaftsanspruch verhält es sich ähnlich. Der Eigentümer bleibt gleich, während der Besitzer wechselt.

Vom rechtmäßigen Erben zum Erbschaftsbesitzer

Doch wie wird man eigentlich genau zum Erbschaftsbesitzer? Zumeist wird die jeweilige Person am Anfang zu der Gruppe der Erben gerechnet. Die Entwicklung zum „Besitzer“ einer Erbschaft erfolgt, wenn die Nichtexistenz des betreffenden Erbrechts festgestellt wurde. In der Regel geschieht dies durch die Erklärung der Erbunwürdigkeit der betroffenen Person vonseiten eines Gerichts. Der Titel "Erbschaftsbesitzer" bleibt dabei auch bestehen, wenn der Erbe das Testament später erfolgreich anfechtet. Schließlich wird hierbei oftmals auf ein eigentlich nicht existierendes Erbrecht zurückgegriffen.

Abschließende Zusammenfassung

Auf den Punkt gebracht gibt es viele Szenarien, die aus einem rechtmäßigen Erben einen "Besitzer" der Erbschaft machen. Beispiele sind die bereits aufgeführte spätere Aberkennung des Erbrechts sowie die Anmaßung von mehr Rechten, als ein legitimer Miterbe eigentlich innehat.

Handelt es sich tatsächlich um eine Person, die sich zu Unrecht als Erbe erachtet, so haben die rechtmäßigen Erben einen Gesamtanspruch auf die Rückgabe der Erbschaft.

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