Das Erbrecht in Deutschland

Das Erbrecht ist in Deutschland als Grundrecht gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes verankert. Es beinhaltet unter anderem essenzielle Regelungen rund um die Verfügung über Eigentum sowie veräußerbare Rechte des Erblassers (verstorbene Person). Im objektiven Sinn enthält das Erbrecht Rechtsnormen, welche sich mit dem Vermögensübergang von einem Erblasser auf dessen erbberechtigte Nachfolger (Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, etc.) befassen.

Die Rechtsvorschriften sind in den §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Hier ist unter anderem nachzulesen, wem das Vermögen einer verstorbenen Person zufällt. Darüber hinaus ist in den Paragrafen genau definiert, was mit etwaigen vorhandenen Vermögenswerten zu geschehen hat und wie es um die Haftung in Verbindung mit eventuellen Nachlassverbindlichkeiten bestellt ist. Wesentlicher Ausgangspunkt ist vor diesem Hintergrund die sogenannte Testierfreiheit, welche es dem Erblasser überlässt, über das eigene Vermögen zu bestimmen. Diese Freiheit ist einzig und allein durch das Pflichtteilsrecht beschränkt.

In deutschsprachigen Ländern wird das Erbrecht einheitlich ausgestaltet. Ist beispielsweise kein Erbvertrag oder Testament vorhanden, greift die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Erbfolge. Außerdem haben nähere Verwandte stets den Vorrang vor entfernten Verwandtschaften. Kinder des Erblassers kommen vor den Eltern. Diese haben gegenüber Geschwistern den Vortritt. Die Vereinheitlichung enthält zudem eine Regelung, wonach Ehepartner sowie Kinder einen Pflichtanteil erhalten. Liegen schwerwiegende Gründe vor, kann eine Person, welche nach gesetzlicher Erbfolge an der Reihe ist, enterbt werden.

Zurück

Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.