Der Erbfall tritt in dem Moment ein, in dem eine Person verstirbt. Im Regelfall werden die Personen, die einem verstorbenen Menschen nahestehen, von dem Arzt, dem Krankenhaus oder der Polizei über den Eintritt des Erbfalls informiert.
Der Erbfall hat Bedeutung für das Vererben eines Nachlasses. Denn hiernach entscheidet sich, an welche Personen der Nachlass übergeht. Die verstorbene Person wird im Erbrecht als Erblasser bezeichnet. Abhängig von den Verfügungen, die ein Erblasser zu seinen Lebzeiten getroffen hat, bestimmt sich, an welche Erben sein Vermögen übergeht.
Hat ein Erblasser keine Verfügung getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass der Ehegatte des Verstorbenen und seine Kinder zu gleichen Teilen erben. War ein Erblasser nicht verheiratet und hat er keine Nachkommen hinterlassen, treten die nächsten Angehörigen in die Stellung der Erben ein.
Möchte ein Erblasser vor Eintritt des Erbfalls eine andere Erbfolge festlegen, kann er ein handschriftliches Testament festlegen. In diesem kann er Erben bestimmen oder jene Personen von seinem Nachlass ausschließen, die an seinem Erbe nicht teilhaben sollen.
Der Erbvertrag bietet einer Person vor Eintritt des Erbfalls die Möglichkeit, eine abweichende Regelung zu treffen.
Wichtig ist, dass der Eintritt des Todes spätestens einen Tag danach bei dem zuständigen Standesamt angezeigt wird. Aufgrund dieser Meldung erstellt das Standesamt die Sterbeurkunde. Diese benötigen die Erben, um den Eintritt des Todes gegenüber Behörden, Ämtern und Versicherungen nachweisen zu können. Auch bei der Auflösung eines Mietverhältnisses oder der Ausbezahlung einer Lebensversicherung ist es von Vorteil, wenn die Erben mithilfe der Sterbeurkunde die weiteren Schritte einleiten lassen.