Wann tritt ein Erbenermittler in Aktion?

Erbenermittler kommen zum Einsatz, wenn der Erblasser kein Testament oder eine vergleichbare letztwillige Verfügung hinterlassen hat. Dann tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Aber was tun, wenn der oder die Erben nicht bekannt sind?

Die Erbenermittlung ist es eine Sache des Nachlassgerichts, beziehungsweise des vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspflegers. Denn, wenn keine Erben vorhanden sind, muss der Staat das Erbe übernehmen. Vorrangige Aufgabe ist es jedoch zunächst immer, Erben ausfindig zu machen.

Selbst, wenn es Leibeserben gibt und diese im Testament vom Erblasser bedacht worden sind, treten diese oft nicht in Erscheinung und müssen von einem Erbenermittler gesucht werden. Dies kann sich als sehr langwierig und mühsam gestalten. Wenn der Nachlasspfleger hier selbst nicht erfolgreich ermitteln kann, können professionelle Erbenermittler beauftragt werden.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.