Du bist mein Erbe – die Erbeinsetzung

Erbeinsetzung ist die gesetzliche Bezeichnung dafür, wenn der Erblasser einen Erben bestimmt.

Rechtlich gesehen setzt der Erblasser einen oder auch mehrere Erben als Rechtsnachfolger ein. Automatisch wird/werden diese Person oder diese Personen dann im Falle des irdischen Abscheidens des Erblassers zum Erben. Der Gesetzgeber betrachtet dies rechtlich gesehen lt. §§ 1937 BGB als Erbeinsetzung. Diese Erbeinsetzung unterscheidet sich jedoch von der Zuwendung durch Vermächtnis.

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