Wer kann Erbe sein/werden?

Als Erbe wird derjenige bezeichnet, der vermögensrechtlich in die Rechtsposition des Erblassers eintritt. Dies kann auch eine Erbengemeinschaft sein.

Das Erbe des Verstorbenen kann auf eine oder mehrere Personen übergehen. Man spricht dann entweder vom Alleinerben und bei mehreren Personen von einer Erbengemeinschaft.

Erbe wird man entweder durch die gesetzliche Erbfolge, also aufgrund der Blutsverwandtschaft (oder Adoption) oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung.

Niemand ist verpflichtet, ein Erbe anzunehmen. Hierzu muss er allerdings aktiv werden. Innerhalb einer 6 wöchigen Frist ab Kenntnis des Todes des Erblassers muss die Ausschlagung in der notwendigen Form gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

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