Das Erbbaurecht kann sich für den Erbbaurechtgeber und den Erbbaurechtnehmer lohnen. Hier erfahren Sie Wissenswertes über die interessante Alternative zum Kauf eines Grundstücks.
Wer ein Grundstück besitzt und selbst nicht benötigt, kann es im Rahmen des Erbbaurechts gewinnbringend nutzen. Darüber freuen sich alle, die ein Haus bauen möchten und bisher vergeblich nach einem passenden Grundstück gesucht haben.
Es handelt sich um das Recht, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Der Eigentümer ist der Erbbaurechtgeber und räumt dem Erbbaurechtnehmer für das Grundstück das Nutzungsrecht ein. Es besteht die Möglichkeit, vorhandene Immobilien zu kaufen oder das Grundstück zu bebauen.
Der Erbbaurechtnehmer ist Eigentümer der Immobilie, aber nicht des Grundstücks. Er zahlt dem Grundstückseigentümer eine Art Miete, die früher Erbpacht genannt wurde und heute Erbbauzins heißt. Die Höhe richtet sich nach dem Grundstücksbodenwert und beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Prozent. Festgelegt wird alles in einem notariell beurkundeten Erbbaurechtvertrag.
Das Grundstück bleibt Ihr Eigentum und Sie haben regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins. Außerdem haben Sie ein umfangreiches Mitsprache- und Vetorecht, wenn Sie Ihre Entscheidungen plausibel begründen können. Es betrifft unter anderem diese Bereiche:
Sie sparen den Kaufpreis für das Grundstück und haben niedrige Kaufnebenkosten. Wenn Sie eine vorhandene Immobilie auf einem Grundstück mit Erbbaurecht kaufen, ist der Kaufpreis meist niedriger. Zu beachten ist, dass Veränderungen nur mit der Zustimmung des Grundstückeigentümers vorgenommen werden dürfen. Der Erbbauzins kann alle drei Jahre steigen. Ein weiteres Risiko ist der Verlust der Immobilie, wenn der Vertrag ausläuft oder es zum Heimfall kommt.
Das Erbbaurecht ist für Grundstückseigentümer sehr profitabel und für viele Immobilienkäufer die ideale Lösung. Lassen Sie den Erbbaurechtvertrag von einem Experten aufsetzen und notariell beurkunden!