Die Einrede des ungeteilten Nachlasses ist ein Rechtsbehelf im Erbrecht, der es einem Erben ermöglicht, Ansprüche von Nachlassgläubigern abzuwehren, solange der Nachlass noch ungeteilt ist, das heißt, solange noch keine Auseinandersetzung unter den Erben stattgefunden hat (§ 2040 Abs. 3 BGB). Diese Einrede soll verhindern, dass einzelne Gläubiger aus dem Nachlass Ansprüche gegen einen Erben durchsetzen, bevor der Nachlass vollständig verteilt und die Erbenanteile festgelegt sind.
Die Einrede dient dem Schutz der Erben, indem sie Zeit für die geordnete Nachlassverteilung gewinnt und sicherstellt, dass keine ungerechtfertigten Vorteile für Gläubiger entstehen, die schnell auf Zahlung drängen. Erst nach der Teilung des Nachlasses, also der Auseinandersetzung zwischen den Miterben, können Gläubiger ihre Ansprüche gegen die einzelnen Erben geltend machen.
Wichtige Aspekte:
Diese Einrede ist besonders relevant, wenn der Nachlass komplex ist oder aus vielen Vermögenswerten besteht, die erst geordnet und bewertet werden müssen.