Einheitslösung beim Berliner Testament

Beim sogenannten Berliner Testament gibt es zwei Optionen der Testaments-Ausführung: Die Einheitslösung und die Trennungslösung. Was ist damit gemeint?

Im Prinzip geht es darum, dass sich Ehepaare im Testament gegenseitig als Erben einsetzen. Sie sind gemäß der Erbeinsetzung Alleinerbe. Was aber, wenn auch der überlebende Ehepartner stirbt? Erbt der Schlusserbe dann alles? Das klingt zunächst einmal etwas kompliziert, ist es aber nicht.

Insofern in einem Testament keine anderweitigen Verfügungen getroffen werden, verschmelzen die Vermögen der beiden Erblasser zu einem, wenn der überlebende Partner als Alleinerbe eingesetzt wird. Das nennt man Einheitslösung. Im Berliner Testament wird dann neben dem Ersterben (dem überlebenden Ehepartner) ein Schlusserbe oder auch Ersatzerbe eingesetzt. Das können Kinder, Enkel, weitere Familienangehörige oder auch andere Personen sein. Bei der Trennungslösung gehen die Vermögen getrennt über. Rechtlich gesehen sind die Ehepartner Vorerben und in deren Todesfall Dritte Nacherbe. Dies muss aber klar geregelt sein.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
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