Was versteht man unter einem Drei-Zeugen-Testament?

In außergewöhnlichen Situationen, in denen sich eine Person an einem abgesperrten Ort befindet und die Errichtung eines öffentlichen Testaments vor einem Notar unmöglich oder erheblich erschwert wird, gibt es alternative Möglichkeiten, um ein Testament zu erstellen. In solchen Fällen kann das Testament entweder vor dem Bürgermeister errichtet werden oder durch eine mündliche Erklärung vor drei Zeugen abgegeben werden.

Besonders in Fällen, in denen sich eine Person in unmittelbarer Lebensgefahr befindet und es voraussichtlich nicht mehr möglich ist, ein Bürgermeistertestament zu erstellen, kann das Testament mithilfe einer mündlichen Erklärung vor drei Zeugen errichtet werden. Es ist wichtig, dass die Erklärung protokolliert wird. Die Niederschrift kann in deutscher Sprache oder einer anderen Sprache erfolgen, je nach Bedarf und den Umständen.

Dieses sogenannte Drei-Zeugen-Testament hat jedoch nur einen vorläufigen Charakter und bietet somit eine temporäre Lösung in dringenden Situationen. Die Wirksamkeit des Testaments ist auf drei Monate begrenzt, solange der Erblasser noch am Leben ist. Sollte der Erblasser nach Ablauf dieser Frist noch leben, verliert das Testament seine Gültigkeit.

Es ist wichtig, sich der zeitlichen Begrenzung dieses Testaments bewusst zu sein und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers auch über den begrenzten Zeitraum hinaus umgesetzt wird. In solchen Fällen kann es ratsam sein, ein rechtlich gültiges Testament zu erstellen, sobald es die Umstände zulassen.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.