Der Digitaler Nachlass: materielle Vermögenswerte

Im Todesfall werden nicht ausschließlich materielle Vermögenswerte hinterlassen. Auch Daten und Nutzerkonten in der „elektronischen Welt“ fallen in die Nachlassverwaltung. Dabei hat besonders in den letzten Jahren die Bedeutung der Frage zugenommen, in welcher Form digitaler Nachlass geregelt werden soll. Zwar haben die Gerichte durch Urteile die Rechte der Erben gestärkt, auf Accounts und weitere Daten Zugriff zu erhalten. Doch mit etwas Weitsicht und Vorsorge können Sie den Betroffenen unnötigen Aufwand ersparen, was das Aufspüren der Daten betrifft. Schließlich wissen die Hinterbliebenen oft nicht, wo der Verstorbene überall Nutzerkonten angelegt hat. Es muss übrigens nicht erst zum Todesfall kommen, um mit dieser Thematik in Berührung zu kommen. Bereits eine schwere Krankheit oder ein Unfall können dafür sorgen, dass Sie Ihre Daten nicht mehr selbst verwalten können.

Was umfasst der digitale Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst sämtliche Konten und Daten einer Person im Internet, also beispielsweise die Konten bei sozialen Netzwerken, eingestellte Fotos, Streamingdienste und weitere Services, die eine Person zu Lebzeiten genutzt hat. Auch die Daten auf mit dem Internet verbundenen Geräten fallen darunter, wie Smartphones, Tablets, PCs oder Einrichtungen im Smart Home. Ebenfalls gehen sämtliche online geschlossenen Verträge mit dem Nachlass rechtlich auf die Erben über.

Dies zeigt schon, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig um die Regelung der eigenen digitalen Daten zu kümmern – ebenso wichtig wie der „analoge“ Nachlass. Sie haben es selbst in der Hand, wie mit Ihren Daten nach dem Ableben verfahren werden soll. So können Sie beispielsweise die Einrichtung eines Gedenkstatus ebenso anweisen wie die vollständige Löschung einzelner oder sämtlicher Nutzerkonten.

Weitere sinnvolle Überlegungen

Sinnvollerweise sollten Sie daher die Einrichtung einer Vollmacht in Erwägung ziehen. Wichtig: Diese sollte den Zusatz enthalten, „über den Tod hinaus“ zu gelten. Grundsätzlich können Sie natürlich jede beliebige Person bevollmächtigen; doch verständlicherweise sollte es sich hierbei um eine Person Ihres Vertrauens handeln. Sie können dem oder der Bevollmächtigten die Arbeit erleichtern, wenn Sie eine Liste sämtlicher Nutzerkonten und Passwörter anlegen, die Sie besitzen. Diese kann entweder in Papierform oder auf einem USB-Stick abgelegt werden. Die Verwahrung dieser Daten sollte möglichst sicher, beispielsweise in einem Bankschließfach, erfolgen. In regelmäßigen Abständen sollten Sie diese Liste auf Aktualität überprüfen, falls nötig neue Konten mit aufnehmen und nicht mehr bestehende Accounts löschen.

Je genauer Sie regeln, welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll, desto eher werden die Daten gemäß Ihren Vorstellungen verwaltet. Für die Gewährleistung völliger Rechtssicherheit lohnt sich immer den Weg zum Notar.

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