Zuwendung unter Lebenden

Eine Zuwendung unter Lebenden bezeichnet die freiwillige Übertragung von Vermögen oder Vermögenswerten durch eine Person (den Schenker) an eine andere (den Beschenkten), die bereits zu Lebzeiten des Schenkers erfolgt. Diese Zuwendung kann in Form von Geld, Immobilien, Wertgegenständen oder anderen Vermögensbestandteilen geschehen. Sie unterscheidet sich von der Zuwendung von Todes wegen, wie etwa einer Erbschaft, die erst nach dem Tod des Erblassers wirksam wird.

Zuwendungen unter Lebenden sind in rechtlicher Hinsicht häufig als Schenkungen geregelt, die entweder sofort oder unter bestimmten Bedingungen vollzogen werden. Im Erbrecht können solche Zuwendungen bei der Berechnung des Pflichtteils eine Rolle spielen. Wenn ein Erbe zu Lebzeiten des Erblassers eine Zuwendung erhalten hat, kann diese auf den Pflichtteil angerechnet werden, um eine gleichmäßige Verteilung des Vermögens sicherzustellen.

Es ist wichtig, solche Zuwendungen klar zu dokumentieren, da sie im Erbfall zu Streitigkeiten führen können, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob eine Anrechnung auf den Pflichtteil oder auf den Nachlass erfolgen soll. Zudem kann eine Zuwendung unter Lebenden steuerrechtliche Konsequenzen haben, da Schenkungssteuer anfallen kann, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden.

Im erbrechtlichen Zusammenhang sollten Zuwendungen unter Lebenden im Testament oder in Erbverträgen ausdrücklich erwähnt werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

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Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.