Sie möchten Ihren letzten Willen verfügen, Ihr Testament aber nicht auf herkömmliche Weise erstellen? In diesem Fall kann ein Brieftestament für Sie eine Lösung sein. Damit das Brieftestament später auch als solches anerkannt wird, sollten Sie bei der Abfassung des Dokuments sehr sorgfältig vorgehen. Schon Details können bei dieser besonderen Form des Testaments einen Unterschied machen. Worum handelt es sich bei dem Brieftestament und worauf kommt es bei dieser Form der letzten Willenserklärung an?
Unter einem Brieftestament ist die Erklärung Ihres letzten Willens zu verstehen, welche Sie in der Form eines klassischen Briefes verfassen. In diesem Brief erklären Sie detailliert, wie mit Ihrem nach dem Ableben hinterlassenen Vermögen weiterverfahren werden soll. Den Brief richten Sie an die von Ihnen vorgesehene Person. Er wird bis zum Ableben NICHT notariell verwahrt, wie es bei einem klassischen Testament üblich ist. Der Knackpunkt für die Gültigkeit eines Brieftestaments ist, dass der Brief Ihren Testierwillen enthalten muss. Ist dieser nicht ausdrücklich erkennbar, lässt sich die Gültigkeit anfechten und das Dokument als simpler Brief werten. Die Möglichkeit, dass das Ausstellen eines Erbscheins dem vorgesehenen Erben dann verweigert wird, ist bei ungenügender Sorgfalt gegeben. Was also müssen Sie konkret beim Verfassen beachten?
Um Formfehler bei einem Brieftestament zu vermeiden, versehen Sie Ihren letzten Willen mit einer Überschrift, die exakt das ausdrückt. Sie kann unmissverständlich "Mit diesem Brief sende ich Dir meinen letzten Willen" oder schlicht "Testament" lauten. Damit werden Sie dem Anspruch an einen ausdrücklich genannten Testierwillen gerecht.
Des Weiteren müssen Sie den Brief handschriftlich verfassen und so schreiben, dass Ihre Schrift von jeder anderen Person eindeutig lesbar ist. So vermeiden Sie, dass Unleserlichkeit zur Aberkennung des grundsätzlich gültigen Brieftestaments führt. Um schwammige Aussagen mit der Möglichkeit einer unterschiedlichen Auslegung zu verhindern, ist es wichtig, konkrete Willenserklärungen abzugeben. Vermeiden Sie undurchsichtige, nichtssagende und interpretationsfähige Aussagen. So umgehen Sie, dass der Brief als allgemeine Überlegung gewertet wird. Je präziser, desto besser die Chancen für Ihren Erben, eine Anerkennung des Brieftestaments zu erreichen. Sie wissen, dass Ihr vorgesehener Erbe Briefe dauerhaft aufbewahrt? Erwähnen Sie dies ebenso wie die Tatsache, dass Sie zum Erben für lange Zeit einen ausgezeichneten Kontakt pflegen. Zu guter Letzt ist Ihre eigenhändige, persönliche Unterschrift unterhalb der kompletten Abfassung Ihrer letzten Willenserklärung verpflichtend.
Das Brieftestament kann eine denkbare – wenn auch außergewöhnliche – Form der letzten Willenserklärung sein. Sollten Sie sich unsicher sein, die hohen Anforderungen erfüllen zu können, ist das notariell beglaubigte Testament in aller Regel wasserdicht.