Was ist eine Betreuungsverfügung?

Unter einer Betreuungsverfügung versteht man eine Anordnung, mit welcher für den Fall, dass aus gesundheitlichen Gründen keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden können, vorsorgt werden kann. Dies kann im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder bei einer durch eine andere Ursache verursachten Geschäftsunfähigkeit notwendig sein. Durch die Betreuungsverfügung wird eine Person bestimmt, welche man sich als Betreuer wünscht und zudem die Aufgaben der Betreuung näher definiert.

Wer dann schlussendlich als Betreuer eingesetzt wird, entscheidet das zuständige Betreuungsgericht, in der Regel unter Berücksichtigung der in der Verfügung geäußerten Wünsche. Es können auch gleich mehrere Personen als Betreuer vorgeschlagen werden, die sich dann unterschiedlichen Aufgabenbereichen widmen.


Was wird durch eine Betreuungsverfügung geregelt?

Durch eine Betreuungsverfügung können eine oder mehrere Personen benannt werden, die als Betreuer für eine volljährige Person fungieren sollen, wenn diese sich nicht mehr um die eigenen Angelegenheiten kümmern kann. In der Betreuungsvollmacht wird nach § 1896 BGB (a.F.) jedoch nicht nur ein Betreuer eingesetzt, es kann zudem festgehalten werden, wer keinesfalls zum Betreuer werden sollte.

Auch zur gewünschten Art der Betreuung können in der Betreuungsverfügung Angaben gemacht werden. An welchem Ort möchte der Verfügende leben und gibt es bestimmte medizinische Eingriffe oder Behandlungen, die er ablehnt. Ebenso den Alltag betreffende Wünsche wie, dass bestimmten Personen an ihren Geburtstagen ein Geschenk in einer bestimmten Höhe gemacht werden soll, können in der Betreuungsvollmacht niedergeschrieben werden. Die Wünsche sollten in der Verfügung so genau wie möglich festgehalten werden, damit der Betreuer und das zuständige Betreuungsgericht diese möglichst gut umsetzen und überprüfen können. Denn das Betreuungsgericht überprüft sowohl die Betreuungsverfügung als auch die Arbeit des Betreuers. Allgemeine Vermögensangelegenheiten oder eine mögliche Heimunterbringung können ebenfalls in der Betreuungsverfügung thematisiert werden.

Die Betreuungsverfügung muss übrigens keiner bestimmten Form entsprechen, sondern sollte lediglich schriftlich erfolgen – bestenfalls mit  Ort, Datum und Unterschrift des Verfügenden.. Der ideale Aufbewahrungsort für eine Betreuungsverfügung ist einer, an welchem sie schnell gefunden wird. Zudem sollten nahestehende Personen darüber Bescheid wissen, wo die Betreuungsvollmacht aufbewahrt wird.
 

In welchen Fällen greift eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsvollmacht wird dann relevant, wenn der Verfügende nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies ist bei einer volljährigen Person dann der Fall, wenn diese aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder wegen einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten in Gänze oder in Teilen nicht mehr alleine besorgen kann. Der sogenannte Bedarfsfall ist im § 1896 BGB a.F. näher ausgeführt.

Zurück

Hinweis zum Glossar:

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Einordnung von Begriffen rund um Nachlassmanagement, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und angrenzende Themen.
Die Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen entsprechend qualifizierten Berater.
Die dargestellten Begriffe werden aus der Praxis der Nachlassabwicklung heraus erläutert und teilweise anhand von Beispielen veranschaulicht. Diese Beispiele sind nicht verallgemeinerungsfähig. Ob und wie ein Begriff oder eine rechtliche Konstruktion im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab.
Für verbindliche rechtliche Bewertungen und Gestaltungen ist immer eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt erforderlich.