Wann wird eine Betreuung eingerichtet?

Wenn ein Mensch aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer als Vertreter bestellt.

Das Gericht prüft hier im Vorfeld, ob der Betroffene eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, bevor es einen Betreuer bestellt.

Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, wird das Gericht hier zunächst von einer gerichtlichen Betreuung absehen, wenn der Vorsorgebevollmächtigte die entsprechenden Aufgaben für den Betroffenen übernimmt.

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