Anwachsung beim Erbe: Was steckt dahinter?

Was bedeutet „Anwachsung“ beim Erbe?

Die wichtigste Voraussetzung für die Anwachsung eines Erbes ist, dass es ursprünglich nicht nur einen Alleinerben, sondern mindestens einen Miterben gibt und demzufolge eine Erbengemeinschaft bestand. Gibt es mehr als zwei Miterben, bleibt die Erbengemeinschaft auch nach einer Anwachsung bestehen. Bei nur zwei einstigen Miterben zerfällt sie infolge der Anwachsung.

In welchem Fall ist eine Anwachsung des Erbes gegeben?

Die Anwachsung beruht auf § 2094 BGB und besagt, dass ein Erbteil nachträglich wieder frei wird. Dieser wird auf die übrigen Erben verteilt – im exakt gleichen Verhältnis, wie die jeweiligen Erbquoten definiert sind. Bei anfänglich zwei Miterben erhält der übrig gebliebene Miterbe den kompletten frei gewordenen Erbteil.

Aus welchem Grund wird ein Erbteil nachträglich frei?

Schlägt ein Miterbe die Erbschaft aus oder kommt es zu einem Zuwendungsverzicht, wächst der Erbteil dem der anderen Miterben an. Gleiches gilt, wenn ein Miterbe als des Erbes unwürdig erklärt wird bzw. wenn der Miterbe verstirbt. Wichtig hierbei ist, dass die Anwachsung nur erfolgt, wenn Sie als Erblasser bzw. das Gesetz keinen Ersatzerben benennen.

Ist es möglich, die Anwachsung auszuschließen?

Dies ist nach § 2094 Abs. 3 BGB realisierbar und bei mehreren Miterben grundsätzlich auch für einen einzigen Miterben denkbar.

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