Ich werde regelmäßig für Fachvorträge, Seminare und Weiterbildungen im Bereich der Nachlasspraxis gebucht. Die Vorträge richten sich ausdrücklich an Fachpublikum - nicht an Privatpersonen.
Adressaten sind Organisationen und Stiftungen ebenso wie Juristen, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und weitere Fachkreise, die in ihrer täglichen Arbeit mit Erbfällen, Nachlassabwicklung und Vermögensfragen konfrontiert sind.
Die Fachvorträge sind klar strukturiert, praxisorientiert und basieren auf realen Fällen aus meiner täglichen Arbeit. Im Mittelpunkt stehen operative Fragestellungen und typische Bruchstellen der Nachlasspraxis, unter anderem:
Es geht nicht um theoretische Modelle oder Idealabläufe, sondern um das, was in der Praxis tatsächlich passiert, einschließlich typischer Fehler, Verzögerungen und Konfliktlagen.
Die Fachvorträge eignen sich insbesondere für:
Die Inhalte werden als Fachvortrag, Seminar oder Fortbildung angeboten. Umfang und thematische Schwerpunkte können an die jeweilige Zielgruppe angepasst werden.
Meine Tätigkeit umfasst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Vorträge dienen der fachlichen Einordnung, Sensibilisierung und dem praxisbezogenen Austausch.
