Fachvorträge zur Nachlasspraxis

Ich werde regelmäßig für Fachvorträge, Seminare und Weiterbildungen im Bereich der Nachlasspraxis gebucht. Die Vorträge richten sich ausdrücklich an Fachpublikum - nicht an Privatpersonen.

Adressaten sind Organisationen und Stiftungen ebenso wie Juristen, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und weitere Fachkreise, die in ihrer täglichen Arbeit mit Erbfällen, Nachlassabwicklung und Vermögensfragen konfrontiert sind.
 

Inhalte und Ausrichtung

Die Fachvorträge sind klar strukturiert, praxisorientiert und basieren auf realen Fällen aus meiner täglichen Arbeit. Im Mittelpunkt stehen operative Fragestellungen und typische Bruchstellen der Nachlasspraxis, unter anderem:

  • Auffinden und Sicherung von Nachlasswerten/-gegenständen (Wo ist der Nachlass? Konten, Vermögenswerte, digitale Spuren, Auslandsbezüge)
  • professionelle Nachlassabwicklung in komplexen Konstellationen
  • Testamentsvollstreckung in der praktischen Umsetzung
  • Vermögenssicherung und haftungsrelevante Schnittstellen
  • Kontenermittlung und Bankkommunikation
  • Konflikte in Erbengemeinschaften und deren Auswirkungen auf Verfahren

Es geht nicht um theoretische Modelle oder Idealabläufe, sondern um das, was in der Praxis tatsächlich passiert, einschließlich typischer Fehler, Verzögerungen und Konfliktlagen.
 

Zielgruppen

Die Fachvorträge eignen sich insbesondere für:

  • Organisationen und Stiftungen
  • Juristen und Fachanwälte
  • Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger
  • Mitarbeitende in der Nachlasspraxis
  • Fachkreise mit regelmäßigem Bezug zu Erbfällen
     

Format

Die Inhalte werden als Fachvortrag, Seminar oder Fortbildung angeboten. Umfang und thematische Schwerpunkte können an die jeweilige Zielgruppe angepasst werden.

Meine Tätigkeit umfasst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Vorträge dienen der fachlichen Einordnung, Sensibilisierung und dem praxisbezogenen Austausch.
 

 

Die Fachvorträge sind eine Ergänzung meiner operativen

Tätigkeit in der Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft. Sie beruhen auf Erfahrung aus realen Verfahren und nicht auf abstrakter Theorie.