Tischplatten-Testament ist wirksam

Ein Testament muss nicht zwingend immer auf einem Blatt Papier verfasst worden sein.

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Ein Testament, welches auf einer Tischplatte mit einem Edding geschrieben ist, ist wirksam.

Allerdings nicht in dem vorliegenden Fall, den das Amtsgericht Köln zu entscheiden hatte. Die Unwirksamkeit lag jedoch nicht daran, worauf das Testament verfasst wurde, sondern, dass die Unterschrift des Erblassers fehlte und somit das handschriftliche Testament nicht den gesetzlichen Regelungen entsprach.

Fundstelle: Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.05.2020, Aktenzeichen: 30 VI 92/20