Probesterben – ich will nicht, dass sich über mein Erbe gestritten wird
Es ist grundsätzlich ein heikles, ja gar unangenehmes Thema: Die eigene Endlichkeit, der eigene Tod. Nur Wenige setzen sich – ohne einen konkreten Anlass – frühzeitig damit auseinander. Denn über das eigene Ableben zu sprechen, über das, was passieren soll, wenn man selbst nicht mehr da ist und nicht mehr direkt Einfluss nehmen kann, ist unangenehm. Noch viel unangenehmer kann es jedoch werden, sich nie damit zu beschäftigen. Zwar nicht für einen selbst, aber für die Hinterbliebenen. Kaum ein Thema löst so zuverlässig Streitigkeiten innerhalb der Familie aus, wie das Erben.
Fragen Sie sich an dieser Stelle doch gerne einmal: Wie oft bin ich dieses Thema schon konkret angegangen? Vielleicht fehlt Ihnen – wie den meisten anderen in Ihrem Umfeld möglicherweise auch – das nötige Fachwissen rund um das Thema Erbschaft und Nachlass. Doch wahrscheinlich ist es gerade deshalb nötig, sich damit zu beschäftigen. Denn damit beugen Sie Streitigkeiten ums Erbe vor und können auch über Ihren Tod hinweg die Weichen für Ihre Lieben stellen, sich aufeinander und nicht in einem erbitterten Kamp gegeneinander zu konzentrieren.
Sterben auf Probe
Wenn ich Menschen für dieses Thema sensibilisieren möchte, nutze ich tatsächlich immer häufiger das „Probesterben” als Gedankenspiel. Zugegebenermaßen klingt das etwas makaber. Doch im Grunde geht es bei diesem „Probesterben“ um ein sich vor Augen halten, was passiert, wenn ich just in diesem Moment „gehe” – was passiert mit mir? Was passiert mit meinen persönlichen Dingen? Was passiert mit meinem Lebenswerk? Wie sind meine Lieben abgesichert? Kurzum: Wie ist der Nachlass geregelt? Und die entscheidende Fragestellung hierbei: Wären Sie mit jetzt der eintretenden Regelung einverstanden? Entspricht diese Ihren Wünschen und Vorstellungen? Angefangen von: Wer soll sich um alles kümmern, über wer bekommt was und was möchte ich ggf. besonders würdigen bis hin zu, welchen Fingerabdruck möchte ich in der Gesellschaft hinterlassen – an was soll man sich erinnern?
Regele ich nichts davon, tritt in einem Erbfall immer die gesetzliche Erbfolge ein – es erben also Blutsverwandte. In meiner Tätigkeit als Nachlasspflegerin führe ich so mitunter auch Personen zueinander, die nicht einmal wussten, dass sie miteinander verwandt, aber durch einen Nachlass verbunden sind. Derartigen Familienzusammenführungen könnte man noch recht positiv begegnen. Was aber, wenn Angehörige in den Kreis der gesetzlichen Erben treten, mit denen Sie als potenziellen Erblasser – vielleicht aus persönlichen Motiven – nicht einverstanden sind? Ihre Lösung: Hebeln Sie die gesetzliche Erbfolge aus und verfassen eine letztwillige Verfügung, also ein Testament oder schließen einen Erbvertrag ab.
Ist der Schritt bereits vollzogen und eine letztwillige Verfügung verfasst, rate ich auch hier dazu, diese regelmäßig auf ihre aktuellen Lebensumstände und ggf. auch geänderten Wünsche anzupassen. Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt, sondern ein Spiegel Ihrer Wünsche nach Ihrem Tod, die Sie nur aktiv zu Ihren Lebzeiten gestalten können. Auch Gesetz und Rechtsprechungen entwickeln sich weiter, so dass auch hier die Möglichkeit bestehen könnte, dass bereits vor langer Zeit verfasste letztwillige Verfügungen, in Teilen oder gar vollständig unwirksam oder eben, aufgrund geänderter Familienverhältnisse, anfechtbar werden.
Denn bei dem Versuch, den Streit ums Erbe durch ein eigenes Testament zu verhindern, fehlt oft das nötige juristische Fachwissen, welches auch das Internet nicht ersetzen kann! Beispielsweise können schon kleine Unstimmigkeiten bei der Formulierung für Missverständnisse sorgen. Die Folge zeigt sich bereits jetzt: Die Gerichte führen mittlerweile Spezialkammern für Erbrecht.
Leider wird häufig immer noch das Mindestmaß an Rechtssicherheit, die durch eine erbrechtliche Beratung im Zusammenhang mit einem Testament geschaffen werden kann, nicht wahrgenommen und auf die oft hohen rechtsberatenden Kosten als ausschlaggebendes Argument verwiesen. Stimmt, dies sind Kosten, die Sie als potenzieller Erblasser zu Lebzeiten zahlen. Jedoch sollten Sie sich im Gegenzug überlegen, wie viele Kosten und darüber hinaus auch Hindernisse auf Ihre Erben zukommen können, wenn die Erbfolge nicht oder nur unzureichend geregelt ist.
Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen noch großer Handlungsbedarf besteht, um Streitigkeiten zu vermeiden – aber noch viel wichtiger, Ihre Wünsche gar nicht bekannt sind.
Erbstreitigkeiten vermeiden
Fragen Sie sich in einer ruhigen Minute gern einmal: Habe ich mich bewusst mit diesem Thema auseinandergesetzt und verschiedene Szenarien im Kopf (und wenn nötig auf dem Papier) durchgespielt? Tritt bei der Beantwortung dieser Frage bei Ihnen das beruhigende Gefühl ein, dass für den „Ernstfall“ alles geregelt ist? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, dann meinen herzlichen Glückwunsch. Um diese Gefühlsregung dauerhaft zu spüren, empfehle ich, regelmäßig zu schauen, ob Anpassungen notwendig werden. Gegebenenfalls haben sich Ihre persönlichen Umstände und/oder finanziellen Verhältnisse im Laufe der Zeit geändert. Auch die Beziehung zu Angehörigen und Freunden kann sich verbessern oder verschlechtern. Möglicherweise treten auch völlig neue Personen in Ihr Leben. Um diesen veränderten Umständen Rechnung zu tragen, setzen Sie nach einmaligem Verfassen nicht einen endgültigen Haken an das Thema „meine Wünsche“, sondern behalten diese weiterhin im Blick. Anders ausgedrückt: Sie sollten regelmäßig „probesterben“.
Insbesondere bei komplexeren Konstellationen seien Sie der „Herr Ihrer Wünsche“ und dies möglichst up to date. Zum Beispiel: Wenn es nicht nur um Privatvermögen, sondern auch Unternehmen geht. Oder auch, falls es einen oder mehrere ehemalige Lebenspartner und gemeinsame Kinder aus diesen Beziehungen gibt. Reflektieren Sie einmal, welche Dynamik eine solche Erbgemeinschaft haben könnte und ob Ihr Nachlass möglicherweise jahrelange Rechtsstreite durchhält. Auch hinsichtlich steuerlicher Aspekte können schnell Fragen aufkommen, für die Sie eine separate Steuer- und/oder Rechtsberatung in Anspruch nehmen sollten.
Ihre kompetente Ansprechpartnerin
Wenn Sie also Unklarheiten und daraus resultierenden Streit für Ihren Nachlass vermeiden möchten, treffen Sie klare Erbschaftsregelungen.
Im Übrigen kann es auch als alleinstehende Person Sinn ergeben, über ein Testament nachzudenken. Denn auch wenn Sie keine Kinder oder Ehegatten berücksichtigen müssen, so gibt es Vermögensgüter, die durchaus bei anderen gesetzlichen Erben zu Streit führen können. Eine Regelung, wie mit diesem Vermögen verfahren werden soll, ist in jedem Fall ratsam. Denn, falls es keine anderslautende Vereinbarung gibt, geht Ihr Vermögen auf den Staat über. Auch entsprechende Guthaben zur Altersvorsorge und Versicherungen sind davon betroffen.
Durch meine langjährige Erfahrung im Bereich Nachlassmanagement stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, um Ihre aktuelle Situation gemeinsam zu betrachten. Insbesondere kann hierdurch bereits abgegrenzt werden, ob und inwieweit Ihre aktuellen Regelungen von Ihren Vorstellungen und Wünschen abweichen – dafür finden wir eine gemeinsam eine Lösung.
Daher meine Empfehlung: Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus und bleiben Sie selbstbestimmt. Denn es geht hier um nicht weniger als Ihr Leben, Ihre Wünsche und Ihr Lebenswerk. Lassen Sie uns gern ins Gespräch kommen und gemeinsam einen Blick darauf werfen.