Nachlassverwaltung – geordnete Abwicklung bei unklarer Vermögenslage

Die Nachlassverwaltung ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Trennung des Nachlasses vom privaten Vermögen der Erben. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Umfang und Zusammensetzung des Nachlasses unklar sind oder bestehende Verbindlichkeiten in ihrer Tragweite noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden können.

Eine Nachlassverwaltung wird regelmäßig beantragt, wenn

  • der Erbe oder die Erbengemeinschaft den Nachlass wirtschaftlich nicht überblicken kann oder
  • Nachlassgläubiger die Durchsetzung ihrer Forderungen gefährdet sehen.

Maßgeblich ist stets die Unsicherheit darüber, ob die Nachlassaktiva die Nachlasspassiva decken.
 

Zweck der Nachlassverwaltung

Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung wird die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses auf eine vom Gericht bestellte Nachlassverwalterin übertragen. Der Nachlass wird als Sondervermögen behandelt und unabhängig vom Privatvermögen der Erben verwaltet.

Ziel ist die ordnungsgemäße Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie die Befriedigung der Nachlassverbindlichkeiten ausschließlich aus dem Nachlass, soweit dessen Vermögenslage dies zulässt.

Für Erben bedeutet dies eine gesetzlich vorgesehene Haftungsbeschränkung auf den Nachlass. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in das Privatvermögen der Erben sind im Rahmen der Nachlassverwaltung ausgeschlossen.
 

Meine Tätigkeit als Nachlassverwalterin

Werde ich zur Nachlassverwalterin bestellt, übernehme ich die strukturierte Sicherung, Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses innerhalb der gerichtlichen Anordnung.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Erfassung und Prüfung der Vermögens- und Schuldenlage,
  • die Verwaltung des Nachlasses einschließlich laufender Verpflichtungen,
  • die geordnete Berücksichtigung und Befriedigung der Nachlassgläubiger,
  • sowie eine nachvollziehbare, vollständige und termingerechte Berichterstattung gegenüber dem Nachlassgericht.

Meine Tätigkeit erfolgt neutral, haftungssensibel und strikt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
 

Zusammenarbeit mit Nachlassgericht, Erben und Gläubigern

Die Nachlassverwaltung erfordert eine klare Struktur, transparente Kommunikation und eine lückenlose Dokumentation. Maßnahmen werden vorbereitet, Entscheidungen nachvollziehbar umgesetzt und der Fortgang der Verwaltung dem Nachlassgericht regelmäßig angezeigt.

Ziel ist eine rechtstreue, effiziente und für alle Beteiligten nachvollziehbare Abwicklung des Nachlasses.
 

Bereitschaft zur Übernahme

Ich stehe Nachlassgerichten sowie Erben und Erbengemeinschaften bundesweit für die Übernahme von Nachlassverwaltungen zur Verfügung, insbesondere bei unklarer Vermögenslage, streitigen Gläubigerforderungen oder insolvenznahen Konstellationen.