Was ist ein Vorerbe?

Ein Vorerbe erbt alles vom Erblasser - Rechte und Pflichten ebenso wie Besitztümer - bis zu einem vordefinierten Ereignis, nach welchem der Nacherbe an seine Stelle tritt. In den meisten Fällen ist das der Tod des Vorerbes, es kann aber auch jedes beliebige andere Ereignis vom Erblasse definiert werden.

Je nach konkreter Ausformulierung der Wünsche des Erblassers darf der Vorerbe aber nicht immer über das Erbe frei verfügen. Er oder sie ist dann eher eine Art Verwalter des Erbes. Will der Erblasser dem Vorerben hingegen völlig freie Hand lassen, macht er ihn zum "befreiten Vorerben". Ein Vorerbe erbt immer nur auf Zeit.

Zurück